Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 93

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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 31, 52, 59 und 62 eingebracht.

Wer hierfür stimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit nicht angenommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hierfür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist hiermit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, das ist der Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 481 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

13.22.534. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (482 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 4. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.23.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Novelle des Kraftfahrlinien­gesetzes zeigt im Großen und Ganzen die Prämisse von Minister Hofer im Verkehrs­ministerium: entbürokratisieren, beschleunigen, den Bürgerwillen nachvollziehen und das alles sinnvoll in Gesetze gießen.

Es gibt beim Kraftfahrliniengesetz drei Änderungen. Die Erste betrifft einen Wunsch der Verkehrslandesräte und der Behörden, dass nämlich Konzessionsurkunden im innerstaatlichen Bereich nicht mehr ausgestellt werden und einfach entfallen – eine Entbürokratisierung im reinsten Sinn des Wortes.

Es kommen auch Erleichterungen bei den Haltestellenverfahren, da gab es den viel­fachen Wunsch nach Änderung vonseiten der Gemeinden: Immer dann, wenn ein neuer Kraftfahrdienst übernahm, beispielsweise nach Ausschreibungen, mussten die


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