Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 110

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Gehen wir einmal auf den Antrag ein, der hier vorliegt. Es ist ein Antrag von FPÖ und ÖVP, in dem zu lesen ist: „Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch zu einem fairen Wettbewerb bei. Ziel muss daher der Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe sein. Ein wichtiges Instrument dabei stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dar.“ – Da gebe ich Ihnen völlig recht. Der Text im Antrag geht aber leider weiter, und zwar gibt es da diesen schönen Satz, der besagt: „Durch eine Neugestaltung des VKI“ soll es auch „eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur“ geben.

Jetzt haben wir gerade schon ein bisschen darüber geredet. Es klingt zwar harmlos, aber es muss doch jedem Beobachter der österreichischen Politik klar sein, dass da etwas dahintersteckt. Ich erkläre Ihnen auch, was das aus meiner Sicht ist.

Wir wissen, dass der VKI ein gemeinnütziger Verein mit einem ordentlichen Mitglied ist, das ist im Augenblick die Arbeiterkammer. Es gibt ein außerordentliches Mitglied, die Republik, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Es war auch die Wirtschaftskammer dabei – das haben wir gehört –, jetzt nicht mehr; das ist wahrscheinlich dem geschuldet, dass man im Rah­men der Verbandsklage oft genug gegen die eigenen Mitglieder vorgehen musste. Jetzt muss man natürlich schon sehen, dass dieser Spagat ein schwieriger ist, vor allem wenn man, so wie die Wirtschaftskammer, doch ein bisschen unbeweglich ist. (Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Wir erinnern uns, es geht, wie es im Antrag heißt, um die „Neuausrichtung der Mit­gliederstruktur“. Man könnte das Kind aber auch beim Namen nennen: Es geht ein bisschen darum, dass man die Kontrolle hat und dass man verstaatlicht, damit man einfach einen unbequemen, gemeinnützigen Verein kontrollieren kann.

Wenn wir uns jetzt einmal diese klassischen ideologischen Reflexe von FPÖ und ÖVP anschauen und vielleicht sogar außer Acht lassen, dass diese große Nähe von VKI und Arbeiterkammer das große Problem ist – man hört ja auch, dass die Arbeiter­kammer eine Reduktion der Mitgliedsbeiträge umgesetzt hat –: Was macht denn dann den VKI so unbequem und warum soll er denn verstaatlicht und kontrolliert werden? Das ist ja die eigentliche Frage, die man sich stellen sollte.

Nun, der VKI ist jene Einrichtung, die das einzige in Österreich existierende Mittel des kollektiven Rechtsschutzes aktiv einsetzt, und das ist die Verbandsklage. Die WKÖ könnte das machen, die Landwirtschaftskammer könnte es auch machen – sie tun es aber nicht und halten sich da vornehm zurück. Die Verbandsklage ist aber wichtig und muss – aus unserer Sicht zumindest – natürlich gestärkt werden. Sie hat aber auch einen ganz großen Nachteil, und zwar braucht es, wie der Name schon sagt, einen klagenden Verband.

Denken wir jetzt also über den Ausbau der Rechte der österreichischen Konsumenten nach – und so heißt es ja auch sinngemäß –, dann lassen Sie uns auch über die Einführung der Sammelklage diskutieren! Das wäre ein weiteres zeitgemäßes Mittel des kollektiven Rechtsschutzes, und wir sprechen uns dafür aus. Was ist der Vorteil? – Der Vorteil ist, dass der Betroffene nicht den Umweg über den Verband nehmen muss, sondern die Klage selbst einbringen kann.

Aber, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ, das muss man jetzt wirklich sagen, Sie mögen offenbar weder die Verbands- noch die Sammelklagen. Das stört die heilige Ruhe, und der Konsumentenschutz dürfte da ein kleiner Störfaktor sein. Warum weiß ich das so genau? – Sie mauern in allen Ausschüssen (Beifall bei der SPÖ), in denen derzeit Anträge betreffend Sammelklage vorliegen, und Sie ver­bannen auch alle Oppositionsanträge; diese werden halt vertagt.

 


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