Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 133

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Wenn ein Bundesminister für Inneres österreichische Gesetze ignoriert, europäische und österreichische Grundrechte in Frage stellt und zugleich feststellt, „dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht“, wenn er in Anspielung auf die – in Österreich im Verfassungsrang stehende – EMRK von „seltsamen rechtlichen Konstruktionen“ spricht und wenn er rechtsstaatlich ergangene Urteile als „weltfremd“ kritisiert, dann stellt er sich bewusst außerhalb des Rahmens, den Rechtstaat und Ver­fassung dem Handeln der Bundesregierung setzen.

Diese Haltung ist mit dem Amt eines Bundesministers der Republik Österreich unver­einbar. Ein Bundesminister ohne Respekt gegenüber der Bundesverfassung ist untrag­bar.

Es ist Aufgabe des Nationalrats, unmissverständlich klarzustellen:

• Die Politik hat den Grundsätzen und Bestimmungen der Verfassung zu folgen und nicht die Verfassung der Politik.

• Das Handeln von Mitgliedern der Bundesregierung hat auch nach der letzten Natio­nalratswahl ausschließlich auf der Grundlage von Art. 18 B-VG zu erfolgen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird im Sinne des Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Ich darf die Schüler der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt in Wieselburg herzlich zu einer spannenden Debatte hier im Hohen Haus begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


15.40.02

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vize­kanzler! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Schieder: Wo ist eigentlich der Innenminister? – Abg. Rosenkranz: Der arbeitet!) – Ja, ihr habt diesen Dringlichen Antrag an den Bundeskanzler gestellt.

In der Einleitung, glaube ich, sind wir alle einer Meinung: Die Menschenrechte sind unverrückbar und bilden das Fundament unserer christlich-humanitären europäischen Rechtsordnung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daher sind diese Menschenrechte auch die Basis unserer Verfassung, und sie sind nicht nur Basis, sondern sie sind Teil unse­rer Verfassung. Und weil sie Teil unserer Verfassung sind, sind diese Menschenrechte auch Basis unseres Regierungsprogramms von ÖVP und FPÖ. Das findet seinen Ausdruck ganz detailliert im Regierungsprogramm selbst, meine Damen und Herren, Sie finden das auf den verschiedensten Seiten: auf Seite 21, 24, 43 und 46 – überall wird darauf Bezug genommen.

 


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