Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 132

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treue der Angehörigen der Regierung Sebastian Kurz. Innenminister Kickl ist für ein Haus, das für die Gesetze und die österreichische Bundesverfassung eine ganz beson­dere Verantwortung trägt, nicht mehr tragbar. Es gibt keine Alternative zum Rücktritt des Innenministers.

Darüber hinaus aber, Herr Bundeskanzler, haben Sie eine Frage zu klären: Auch wenn Innenminister Kickl zurücktritt – und früher oder später wird er zurücktreten müssen; es geht nicht mit ihm –, werden Sie sehen, dass die Schäden nicht nur die Republik Österreich, sondern immer mehr auch die Österreichische Volkspartei betreffen wer­den. (Abg. Rosenkranz: Was ist da das Höhere, die Republik oder die ÖVP?)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Sie werden sehen, dass es unser gemein­sames Interesse ist, dass dieser Innenminister zurücktritt und dass Sie das Vertrauen in die Verfassung und in die Grundsätze der Europäischen Union als Bundeskanzler wiederherstellen. Ich hoffe, Sie sind dazu noch in der Lage. (Beifall bei JETZT und SPÖ.)

15.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Peter Pilz Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend „Vertrauen des Nationalrates in die Bundesregierung“ in der 60. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 30.1.2019

Begründung

Der Bundesminister für Inneres spricht gerne und viel über Grenzen. Etwa darüber, wer diese überschreiten darf und wer nicht. Oder welche Sanktionen greifen, wenn Grenzen missachtet werden.

Am Dienstag, dem 27. Jänner 2019, überschritt und missachtete der Bundesminister für Inneres selbst eine fundamentale Grenze, indem er in der ORF-Sendung „Report“ folgende Aussagen tätigte:

„Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht.“ Die Europäische Menschenrechtskonvention und somit ein Teil der Verfassung der Republik sei ein „seltsames rechtliches Konstrukt aus den 1950ern“.

In der offensichtlichen Ablehnung des Grundsatzes der Bindung allen staatlichen Han­delns an die Verfassung und die Gesetze verließ der Bundesminister jenen Rahmen, den ihm die Österreichische Bundesverfassung, auf die er am 18. Dezember 2017 vor dem Bundespräsidenten seinen Ministereid abgelegt hat, gibt.

Gleichzeitig hat der Innenminister durch seine Amtsführung bewiesen, dass er sich nicht an geltende Gesetze gebunden fühlt. So hat das OLG Wien am 22. August 2018 entschieden, dass der Großteil der BVT-Hausdurchsuchungen, die unter der Führung von Beamten des BMI durchgeführt wurden, gesetzwidrig war.

 


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