Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 141

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ja beschlossen, bitte! – Abg. Haider: ... nicht möglich, auch nur ansatzweise eine Argumentation zustande zu bringen! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Das ist genau der Unterschied zwischen einem autoritären Politikverständnis, das wir von links wie rechts kennen, und einem Politikverständnis auf dem Boden der Grund­sätze eines liberalen Rechtsstaats, einer Demokratie und einer klaren Verfassung – gerade im Geiste unserer österreichischen Bundesverfassung, des großen Hans Kelsen, der da wirklich Besonderes geleistet hat. Wir als Österreicher können stolz auf das sein, was Hans Kelsen mit seinem Ansatz des Rechtspositivismus in der Verfas­sung geleistet hat. – Das brechen Sie hiermit.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder er hat nicht gewusst, was er sagt dann hat er es nicht verstanden (Abg. Schrangl: Sie haben es nicht verstanden, Frau Kollegin!), dann muss ich daran zweifeln, dass er die Kapazitäten hat, Innenminister zu sein –, oder er hat genau gewusst, was er sagt  dann ist er als Innenminister dieser Republik nicht tragbar, denn dann achtet er die österreichische Bundesverfassung nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ. Zwischenruf des Abg. Haider.)

Zu Herrn Vizeklubobmann Gudenus möchte ich schon noch eines sagen, er hat nämlich nachgelegt, nachdem der Herr Bundeskanzler gesagt hat, er glaube, der Herr Innenminister habe ihn verstanden. Dazu haben Sie (in Richtung Abg. Gudenus) in einem Interview sinngemäß gesagt: Na ja, die Menschenrechtskonvention ist eh ganz in Ordnung, die muss halt „richtig interpretiert“ werden! Das ist genau der gleiche Ansatz. (Abg. Gudenus: Wer interpretiert das?) Was heißt „richtig interpretiert“? Wer entscheidet, was „richtig interpretiert“ ist? – Es gibt eine unabhängige Justiz und es gibt höchstgerichtliche Entscheidungen, und wie diese interpretieren, ist dann richtig und rechtens, und nicht das, was Sie als Klubobmann, als Politiker sagen. Erheben Sie sich nicht über die unabhängige Justiz! Das ist genau das gleiche Prinzip. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Haider: ... interpretieren den Willen des Gesetzgebers! Das ver­stehen Sie offensichtlich nicht ...!)

Herr Bundeskanzler, Sie haben gesagt, die Menschen sind von der Debatte irritiert. Das verstehe ich, das ist auch eine komplexe Debatte, weil sie auf den Grundsätzen unserer Verfassung aufbaut. Genau deshalb ist es aber so wichtig, dass diese Grund­sätze der Verfassung und Institutionen geachtet werden, dass es eine gewisse Staats­räson, ein staatstragendes Verständnis insbesondere von Regierungsarbeit gibt. Die Menschen müssen sich darauf verlassen, dass die Politikerinnen und Politiker, die sie vertreten, die Verfassung achten und die demokratischen Spielregeln beachten (Ruf bei der FPÖ: Das tun sie! Genau deswegen!), und genau das ist hier in Gefahr.

Ich sehe diese Art Ordre public nicht, also das Bekenntnis dazu, zu sagen: Wir als Regierende haben eine Verantwortung, die vielleicht höher steht als die eines hin und wieder im Nationalrat polternden Abgeordneten! Das ist genau die Trennlinie zwischen verantwortungsvoller Politik und unverantwortlicher Politik. Wenn man Minister ist, dann hat man eine ganz andere Verantwortung gegenüber den Institutionen, gegen­über der Verfassung und damit gegenüber den Menschen. Das möchte ich schon ganz klar sagen.

Da Sie auf das Regierungsprogramm zu sprechen gekommen sind – und verzeihen Sie, bei mir ist ein bisschen der Eindruck entstanden, als würde das mit der Verfassung und der EMRK auf einer Ebene stehen –: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Grundsätze der Menschenrechtskonvention und der Verfassung in einem Regierungsprogramm beachtet werden! Das extra zu betonen erscheint mir doch ein wenig seltsam, das muss ich schon einmal ganz klar sagen (Abg. Rosenkranz: Und wenn es nicht drinsteht, regt ihr euch auch wieder auf! Seid nicht lächerlich! Seid nicht


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite