Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 152

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Genau das hat er getan, als er festgestellt hat, dass es eine Situation gibt, in der die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung – es gibt dazu im Übrigen auch Umfragen, nämlich über 77 Prozent der österreichischen Bevölkerung geben ihm da recht – zu Recht darüber empört ist, dass Asylwerber, die schwere Straftaten wie Raub, Einbruch oder schwere Gewalttaten begehen, Menschen mit Messern brutal niederstechen, schwere Sexualstraftaten begehen, nicht abzuschieben sind. (Abg. Wittmann: Das stimmt ja nicht!) Dafür fehlt jedem Bürger zu Recht das Verständnis. (Abg. Heinisch-Hosek: Schwerverbrecher werden abgeschoben!) Das muss diskutiert werden, und genau das hat Innenminister Herbert Kickl auch zur Diskussion gestellt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Er hat zu keinem Zeitpunkt in der aktuellen Debatte und auch seit Bestehen des Regie­rungsprogramms die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Menschen­rechte als solche infrage gestellt. (Abg. Wittmann: Können Sie nicht lesen?) Er hat gesagt: Wir müssen alle gesetzlichen Notwendigkeiten überprüfen und auch die notwendigen Änderungen herbeiführen, dass solche – ich sage es bewusst – falschen Gesetze, die Täter schützen, endlich auch geändert werden. Und darum geht es.

Dass das manche in diesem Land stört, das sollte man aufzeigen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und dass die SPÖ und die NEOS und vielleicht die Liste JETZT ein Problem damit haben, dass schwere Straftäter abgeschoben werden sollen, das sollten Sie der Öffentlichkeit auch offen und ehrlich sagen und mitteilen. (Abg. Gudenus: Willkom­mensklatscher!) Das ist der eigentliche Hintergrund der Debatte und genau darum geht es. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Plessl: Das stimmt ja nicht! – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist geltendes Recht!)

Selbstverständlich hat niemand die Menschenrechte infrage gestellt (Abg. Schieder: Selbstverständlich! – Abg. Drozda: Niemand hat die Absicht ...!), und selbstverständ­lich hat niemand die Grundrechtecharta in Frage gestellt (Abg. Leichtfried: Nein!), aber selbstverständlich und zum Glück sind auch die Menschenrechte einer permanen­ten Veränderung ausgesetzt, mit Ergänzungen, mit Abänderungen. Seien wir dafür dankbar, sonst hätten wir nämlich heute noch die Todesstrafe. Es ist gut und richtig, auch dort Weiterentwicklungen vorzunehmen und darüber zu diskutieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau darum geht es, wenn von Recht und Gerechtigkeit gesprochen wird.

Herr Innenminister Herbert Kickl hat zu Recht gesagt, dass die Politik die Gesetze beschließt. Wer ist die Politik in einer repräsentativen Demokratie? – Das sind die ge­wählten Volksvertreter, der Gesetzgeber, die Legislative, das sind natürlich die Parla­mentarier. Es gibt eine Gewaltenteilung mit der Exekutive und der Judikative. Die Gesetze, die beschlossen werden, sind dann auch zu vollziehen und natürlich für alle gültig, aber diesen Gesetzen muss eine Wirkung verschafft werden, es müssen Gesetze hinterfragt werden, und da folgt natürlich das Recht der Politik, denn da sitzt die Politik, die Gesetze zu bewerten, zu beurteilen und gegebenenfalls abzuändern hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Genau das ist die Debatte, um die es geht, und Sie als Abgeordnete haben die Ver­antwortung, gute und richtige Vorschläge, auch von Ministern, zu bewerten und am Ende eine Abstimmung durchzuführen. Sie können sagen: Der Innenminister will, dass Asylwerber, die schwere Straftaten begehen, abgeschoben werden (Abg. Plessl: Das passiert ja jetzt auch schon!), aber damit sind wir nicht einverstanden, weil das unserer Auffassung nach nicht den Grundrechten entspricht! Das können Sie sagen, das ist legitim. Das ist die Debatte, um die es geht (Zwischenruf bei der SPÖ), und genau


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