Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 172

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die freiwillig, oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens sich selbst in Gefahr brin­gen, die die Situation klären und für Sicherheit sorgen, geschätzte Damen und Herren.

Wir haben vor Kurzem erlebt, insbesondere in Zentralösterreich, in den Alpen, in der Obersteiermark und in anderen Gebieten, dass es unmöglich gewesen wäre, ohne diese Freiwilligen die Situation so in den Griff zu bekommen, dass keine großen Probleme auftraten. Der massive Schneefall war nur durch viele, viele Freiwillige unter Kontrolle zu bringen. Die abgeschnittenen Dörfer, die es gegeben hat, konnten am Ende nur durch den Einsatz von vielen, vielen Freiwilligen wieder erreicht werden. Es war tagelanges Schaufeln auf Dächern notwendig, damit auch Wohnhäuser nicht unter diesen Schneemassen zusammenbrachen.

Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass diese Freiwilligen oft an die Grenzen ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gehen, um anderen Menschen zu helfen. Es hat der Bundesfeuerwehrkommandant vor Kurzem in einem Interview auch gesagt, dass die Feuerwehren bei den aktuellen Einsätzen an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind.

Geschätzte Damen und Herren, unsere Gesellschaft ist auf diese Freiwilligen ange­wiesen. Sie opfern ihre Freizeit, sie opfern auch oft ihre Urlaubstage, wenn es nicht möglich ist, mit dem Dienstgeber zu einer anderen Einigung zu kommen, um da tätig zu sein. (Abg. Schwarz: Ehrenamtlichkeit!) Ich bin der Auffassung, dass es nötig ist, dass wir als politisch Verantwortliche, als Gesetzgeber uns darüber Gedanken machen, wie es möglich ist, diesen Freiwilligen besser zu helfen, wie es möglich ist, sie auch rechtlich abzusichern, und wie es möglich ist, wenn diese Einsätze tagelang dauern, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Es ist eine schwierige Situation für beide Seiten, das muss man ganz offen sagen. Es ist eine schwierige Situation für die, die in den Einsatz gehen, und auch eine schwie­rige Situation für die Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die natürlich auf diese Men­schen beziehungsweise die Arbeitsleistung in dieser Zeit auch angewiesen sind.

Geschätzte Damen und Herren, es führt kein Weg daran vorbei: Unsere Freiwilligen, die sich für unser Land aufopfern, brauchen eine gesetzliche, eine arbeitsrechtliche Absicherung. Das ist die Situation, die meines Erachtens relativ schnell von uns als Gesetzgeber für diese Freiwilligen zu klären ist.

Die SPÖ schlägt dafür eine gesetzliche Änderung vor, mit der die Freiwilligen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für bis zu fünf Einsatztage im Jahr erhalten und mit der auch die Gehaltsfortzahlung in dieser Zeit abgesichert ist. Das soll für alle freiwilligen und ehrenamtlichen Mitglieder von Katastrophenhilfsdiensten, Rettungs­diens­ten, freiwilligen Feuerwehren und allen anderen Einsatzorganisationen gelten, die auf diese Freiwilligen angewiesen sind.

Es braucht aber auch – ich glaube, da werden wir uns auch einig – eine Absicherung für die Dienstgeber, dass der Entfall ihrer Verdienste aus dieser Zeit, in der die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Urlaub in Anspruch nehmen können, auch abgegolten wird. Da ist unser Vorschlag, dass die Rückerstattung aus dem Katastro­phenfonds erfolgt.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Zeit, dass diese Zehntausenden, nein, Hun­derttausenden Freiwilligen, die für unser Land Einsatz zeigen, arbeitsrechtlich abge­sichert sind, wenn sie das tun. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist Zeit, dass auch die Unter­nehmerinnen und Unternehmer, die es in dieser Situation auch nicht leicht haben, finanziell dafür entschädigt werden. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, dass wir hier etwas unternehmen. Nicht zuletzt die Schneesituation in Österreich hat gezeigt: Wir sind auf diese Menschen angewiesen. Unser Land ist auf diese Menschen ange­wie-


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