Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 176

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Schluss derjenige ist, der auf den Problemen sitzen bleibt, und andere Arbeitgeber, die das nicht machen, besser gestellt sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir schlagen daher fünf Tage Sonderurlaub vor, auf die man als Helfer einen Anspruch hat und wo der Dienstgeber auch nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sondern sie aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommt. (Beifall bei der SPÖ.) Das wäre gut für Österreich, das wäre gut und fair, denn dann würden wir nicht mehr zwischen Guten und Schlechten unterscheiden, sondern dann hätten wir gleiche Bedingungen für alle.

Ich sage ganz ehrlich: Nach jeder Katastrophe diskutieren wir aufs Neue. Nach jeder Katastrophe kommst du oder ein Kollege von euch heraus und sagt: Alles richtig, aber nicht jetzt; alles richtig, aber nicht so! (Abg. Hanger: Nein, du hast nicht aufgepasst!) Was wir in Österreich brauchen, ist ein Freiwilligengesetz, das alle diese Probleme der Freiwilligenorganisationen beseitigt (Beifall bei der SPÖ), denn wir sind verpflichtet, die Freiwilligen in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Und wir unterstützen sie am besten, indem wir für diese Vereine spenden, indem wir mitmachen, indem wir unsere Jugend motivieren, mitzumachen, indem wir uns selbst engagieren, aber auch, indem wir hier als Gesetzgeber die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Leute schaffen. Fünf Tage Urlaub ist das Mindeste für das Leben und das gesundheitliche Risiko, das diese Menschen für unsere Gesellschaft in Kauf nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarz: Sind Sie Unternehmer?)

18.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.


18.18.28

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Schieder, wenn Sie es ehrlich mit dem Ehrenamt meinen, und ich hoffe, das tun Sie, dann sollten Sie es nicht als Wahlkampfthema miss­brauchen – weil Sie gerade in den Wahlkampfmodus umschalten. (Abg. Leichtfried: Was soll denn das? – Zwischenrufe der Abgeordneten Rendi-Wagner und Klaus Uwe Feichtinger.) Das ist schlecht für das Ehrenamt, und Sie beschädigen damit das für uns so wichtige Ehrenamt, ohne das vieles nicht bewältigbar wäre – und ich kann Ihnen sagen, ich weiß, wovon ich spreche. (Abg. Schieder: Ich auch! – Abg. Rosenkranz: Der Herr Schieder ist der einzige freiwillige Feuerwehrmann in Wien!)

Jetzt zu den Forderungen in Ihrem Antrag, erstens einmal zur arbeitsrechtlichen Situ­ation: Es ist heute schon geltendes Recht, dass jemand, der im Einsatz hilft, daraus keinen Nachteil – dass er vielleicht entlassen wird oder was auch immer – haben darf Das ist heute schon arbeitsrechtlich abgesichert.

Das Zweite, das Sie fordern, eine Entgeltfortzahlung für die Zeit eines Katastrophen­einsatzes, ist Landessache. Ich kann Ihnen als Beispiel das Kärntner Landesfeuer­wehr­gesetz vorlesen. Gemäß § 50 ist den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr und des Brandschutzdienstes „im Falle von Einsätzen auf ihren Antrag durch die Gemeinde, in welcher der Einsatz erfolgte, ein allfälliger Verdienstentgang zu erset­zen.“ – 16 Jahre bin ich mittlerweile Bürgermeister. (Ruf bei der SPÖ: Sagen Sie, dass Sie es nicht wollen!) Wissen Sie, wie viele solcher Anträge es gegeben hat? – Keinen einzigen! Ich bin davon überzeugt, es wird auch in Zukunft keinen geben, weil die Leute eben diesen freiwilligen Dienst – das beinhaltet das Wort – auch freiwillig machen und leisten wollen.

Jetzt kann ich Ihnen sagen, wie das in solchen Gemeinden draußen funktioniert. Bei der freiwilligen Feuerwehr ist der Bürgermeister das oberste Organ. Wenn wir heute einen Katastropheneinsatz haben – leider haben wir in den letzten Jahren viele Katastro-


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