Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 214

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noch – so sagt es der Rechnungshof – damit zu kämpfen, dass es eine intransparente Preisgestaltung gibt, die Vermittlungskosten auf der einen Seite und die Kosten für die Betreuungskräfte auf der anderen Seite.

Das heißt, man könnte wirklich glatt auf die Idee kommen, da ein Gütesiegel, wie es auch der Rechnungshof vorschlägt, einzuführen, aber leider sehen wir aktuell: Bundes­ministerin Hartinger-Klein schlägt zwar ein Gütesiegel, ein Qualitätskriterium vor, aber wie durch eine parlamentarische Anfrage durch unsere Fraktion herausgekommen ist, sagt die Ministerin, dass jene Agenturen, die selbst durch diesen Test für das Quali­tätssiegel durchrasseln und diese Kriterien nicht erfüllen, trotzdem Zugang zum österreichischen Markt haben dürfen. Das ist meiner Meinung nach nicht transparent, das ist nicht verantwortungsvoll unseren älteren MitbürgerInnen gegenüber.

Wir müssen Mindeststandards garantieren, weil es in dieser - - (Abg. Jarolim: Ist fast schon kriminell!) – Ja, ich möchte meinem Kollegen Jarolim zustimmen, es ist kriminell, mit öffentlichen Mitteln diesen Bereich, der dermaßen auf dem Rücken von pflege­bedürftigen Personen, aber auch Betreuerinnen aufgebaut ist, noch weiter zu unter­stützen und noch weiter zu fördern. Es braucht verpflichtende gesetzliche Qualitäts­kriterien und Qualitätsstandards. Anders werden wir die mafiösen Strukturen in diesem Bereich nicht eindämmen können.

Bitte gehen Sie hier mit, und ich hoffe auch auf eine verpflichtende gesetzliche Regelung in diesem Bereich! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Hauser. – Bitte sehr.


20.37.48

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich mit dem AMS-Bericht beschäftigen und darf Ihnen wirklich gratulieren. Das war ein hochinteressanter Bericht, der eigentlich klar aufgezeigt hat, wie ineffizient das AMS wirklich arbeitet. Es hat zwar den Zeitraum 2011 bis 2015 betroffen, mag sein, dass da die Arbeitslosigkeit höher war; nichtsdestotrotz hat das AMS in vielen Punkten seinem Anspruch nicht gerecht werden können.

Wie funktioniert das AMS überhaupt? – Das Arbeitsmarktservice wurde ausgegliedert, unterliegt nicht der Kompetenz des Bundes, sondern es gibt einen Verwaltungsrat, der sozialpartnerschaftlich besetzt ist, und dieser Verwaltungsrat entscheidet über die Verwendung der Geldmittel, die der Bund dem AMS zur Verfügung stellt. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Greiner und Jarolim.)

Interessant ist in diesem Zusammenhang immer wieder: Wenn das Arbeitsmarkt­service im eigenen Bereich Entscheidungen trifft, dann wird der Bund kritisiert (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim), obwohl der Bund die Entscheidungen nicht trifft, sondern das sozialpartnerschaftlich besetzte Gremium. Das möchte ich ein­mal klipp und klar festhalten. Es ist schon entscheidend, dass man das weiß: Es gibt einen sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat.

So, und nun zu den klaren Kritikpunkten des Rechnungshofes: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Einfluss des Bundes im Verwaltungsrat zur Aufgabenerfüllung des AMS gefehlt hat. Der Bericht sagt Folgendes – ich zitiere –: Es „fehlten ebenso der beherrschende Einfluss des Bundes im Verwaltungsrat wie Durchgriffsmöglichkeiten des Vorstands zur bundesweiten Gestaltung [...] bzw. dessen Aufgabenerfüllung“.

 


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