Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 222

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Es sind acht konkrete Handlungsfelder, die man in unseren Prüfberichten sieht. Das erste Thema ist die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung. Das ist auch der Prüfschwerpunkt des Rechnungshofes, und dieser Prüfschwerpunkt stellt auf den Nutzen der Bürgerinnen und Bürger ab. Unter das Thema der Qualität der öffentlichen Leistungserbringung fällt etwa der Bericht zum AMS hinsichtlich der Schulungen und der Jobvermittlung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Bericht betreffend Zahnmedizin – den wir noch besprechen werden – hinsichtlich einer zeitgemäßen Ver­sorgung durch einen neuen Gesamtvertrag, der Bericht über die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich hinsichtlich einheitlicher Kriterien zur Behandlungsqualität für alle Patientinnen und Patienten und auch der Bericht zur 24-Stunden-Betreuung, der hier angesprochen wurde, in dem es unter anderem um eine Ausweitung des Qualitätssicherungssystems und um verpflichtende Hausbesuche, die wir gefordert haben, geht. Das Gütesiegel wurde schon angesprochen.

Der zweite Punkt, der für den Rechnungshof wichtig ist, ist die Schaffung von zeit­gemäßen Organisationsstrukturen. Im AMS-Bericht sehen wir, dass die regionalen Ge­schäftsstellen sehr zersplittert waren. Es gibt rund 100 regionale Geschäftsstellen, und diese wurden nicht ganzheitlich evaluiert. Auch der Abstimmungsmechanismus im AMS gestaltete sich aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen als sehr aufwen­dig. Wichtig ist, dass man flexibel auf arbeitsmarktpolitische Anforderungen reagieren kann.

Wir haben auch den Bericht zur Einrichtung von Fonds und Stiftungen im öffentlichen Bereich auf der Tagesordnung. Auch da gibt es keine einheitliche Grundstruktur. Wenn Stiftungen und Fonds eingerichtet sind, dann verursachen sie in der Regel einen erhöhten Verwaltungsaufwand und verhindern Reformen, weil sie natürlich im Zweifel eine erhöhte Bestandskraft aufweisen. Daher müssten nach Auffassung des Rech­nungshofes Kriterien für die Schaffung von Fonds festgelegt werden.

Bei Reorganisationsprozessen – das spielt sich insbesondere beim Bundesamt für Wasserwirtschaft ab – finden wir, dass diesen Prozessen jedenfalls eine Aufgabenkritik und die Festlegung eines Leistungsspektrums vorangestellt werden muss, damit eine organisatorische Änderung auch entsprechende Effekte bringen kann. Auf Basis einer Aufgabenkritik wäre dann auch eine Analyse des Personalbedarfs durchzuführen, um verwaltungsintern das notwendige Know-how bereitzustellen.

Dritter Punkt, Vermeidung von Interessenkonflikten: Auch das sehen wir immer wieder in unseren Rechnungshofberichten. Mit dem Programm für ländliche Entwicklung wird ja unter anderem der Betrieb von Clustern und Netzwerken gefördert. Beim Projekt Netzwerk Kulinarik haben wir das Risiko von Interessenkonflikten bei der AMA, zwischen ihren Eigentümerinteressen an der AMA Marketing GmbH und der objektiven Beurteilung des Förderfalls, kritisiert. Es bestand eben zur gleichen Zeit das Aufsichts- und Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber der AMA, die als Zahlstelle dazu angehalten wurde, eine Vorschusszahlung zu leisten. Der Rechnungshof empfiehlt, institutionelle Verflechtungen und Unvereinbarkeiten grundsätzlich zu vermeiden.

Solche Interessenkonflikte sehen wir etwa auch im Rahmen der Qualitätssicherung im Bereich der ärztlichen Berufsausübung, denn die Qualitätskontrolle wird von der ÖQMed in der Medizin GmbH, die finanziell und organisatorisch eng mit der Ärzte­kammer verflochten war, wahrgenommen. Wir glauben, dass die Aufgaben, die im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen sind, nämlich Qualitätssicherung, von der Hauptaufgabe der Kammer, Interessenvertretung für Ärztinnen und Ärzte zu machen, nicht klar getrennt sind. Auch da könnten Überlegungen zur Stärkung der organisato­rischen Unabhängigkeit angestellt werden.

Der vierte Punkt betrifft die adäquate Personalausstattung und die IT-Unterstützung, insbesondere in Risikobereichen: Wir haben eine Sonderprüfung gemacht, etwa bei


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