Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 223

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den Cum-Ex-Geschäften, bei der Frage der Kapitalertragsteuererstattungen ins Aus­land, und wir haben bemängelt, dass eine risikoadäquate Personalausstattung in be­stimmten Bereichen der Finanzverwaltung fehlt und dass die unzureichende IT-Unterstützung und die fehlenden risikoorientierten Prüfungen das Risiko von Mehrfach­erstattungen erhöhten. Wir glauben, dass eine bedarfsorientierte Personalausstattung das Abgabenausfallsrisiko minimieren könnte.

Hinzu kommt das Thema der zeitgemäßen und zweckmäßigen IT-Unterstützung spe­ziell im Finanzbereich und etwa auch eine zeitgemäße IT-Applikation für den Vollzug der Familienbeihilfe. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Fünfter Punkt, Überprüfung von Wirkungen von Fördermaßnahmen und Begünstigun­gen: Wir haben eine Follow-up-Überprüfung im Bereich der Transparenz von Begünsti­gun­gen im Einkommensteuerrecht gemacht und haben die zentrale Empfehlung abge­geben, die Begünstigungen kritisch zu durchforsten und zu evaluieren. Wir glau­ben, dass Steuerbegünstigungen grundsätzlich nur befristet gewährt werden soll­ten, damit sie wirksam bleiben. Wir wiederholen unsere langjährige Empfehlung, dass das Finanzministerium im Rahmen der geplanten Steuerreform auf ein transparentes, einfaches und verständliches Einkommensteuerrecht hinwirken sollte, um den Bürge­rinnen und Bürgern die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu erleichtern, die Steuer­moral zu heben und zu einer Verwaltungsvereinfachung beizutragen.

Auch im Bereich der Förderungen geht es uns darum, dass etwa im Rahmen der Clusterförderung geförderte Projekte finanziell nachhaltig sein sollen. Dazu müssen auch tragfähige Finanzierungskonzepte eingefordert werden.

Schließlich – und das wird Sie als Nationalrat besonders interessieren – geht es um rechtliche Klarstellungen. Eine Prüfung betrifft die Qualität der Gemeinde­haus­halts­daten. Wir glauben, dass in der Gebarungsstatistik-Verordnung auch inhaltlich klar beschrieben werden sollte, was auf Gemeinde- und Landesebene notwendig ist, damit Qualitätssicherungsmaßnahmen für diese Haushaltsdaten entsprechend gesetzt werden können. Wir verlangen die Einbeziehung außerbudgetärer Einheiten in eine umfassende Beurteilung der Gemeindegebarung.

Um Rechtssicherheit im Verfahren der Kapitalertragsteuererstattungen ins Ausland zu schaffen, schlagen wir vor, eine gesetzliche Regelung ins Auge zu fassen, etwa eine Mindesthaltedauer von Aktien. Das wurde in Deutschland als Reaktion auf die Cum-Ex-Geschäfte eingeführt.

Die Überprüfung der 24-Stunden-Betreuung hat ergeben, dass die bestehende Artikel-15a-Vereinbarung nicht mehr aktuell ist und auch diesbezüglich Anpassungsbedarf besteht.

Siebentens geht es um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Der Prüfbericht zur Schutzwaldbewirtschaftung der Österreichischen Bundesforste fordert ein, dass dieser Zielkonflikt zwischen Erzielung eines bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolgs der Bundesforste und der bestmöglichen Sicherung der Schutzwirkung des Waldes durch eine entsprechende Eigentümervorgabe gelöst werden sollte.

Mittlerweile wurden auch schon Vorgaben für eine verstärkte Pflege gesetzt. Wir werden uns im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung anschauen, wie sich das ganz konkret ausgewirkt hat. Faktum ist, dass zeitgerechte Erhaltungsmaßnahmen um ein vielfaches günstiger sind als technische Verbauungsmaßnahmen, wenn die Schutz­wirkung des Waldes nicht mehr gegeben ist.

Achtens, Bedarfsplanung für zukünftige Herausforderungen am Beispiel Pflege: Im Rechnungshof läuft aktuell eine bundesweite Prüfung zum Thema Pflege. Dabei werden Fragen von Qualität und Finanzierung der Pflege insgesamt betrachtet. (Abg.


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