Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 229

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band der Sozialversicherungsträger und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, wie es damals noch geheißen hat, geprüft. Ziel war es, in der Gebarungs­prüfung die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit hinsichtlich gesundheitspolitischer Steuerung, also der Gesundheitsziele, hinsichtlich des Leis­tungs­spektrums der Krankenversicherungsträger und hinsichtlich der Leistungserbrin­gung in kasseneigenen Zahnambulatorien – erwähnt sei hier die sogenannte Gratis­zahnspange – auszuarbeiten.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf zwei Punkte eingehen, nämlich auf die Gesamt­ausgaben und auf die Zahnspange allgemein. Konkret wurden in Österreich im Bereich der zahnärztlichen Versorgung 2014 rund 1,8 Milliarden Euro ausgegeben. Knapp die Hälfte davon entfiel auf die öffentliche Hand, nämlich 49 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der Mittelwert der OECD bei 33 Prozent, somit liegen wir da etwas – oder man kann schon sagen: einiges – über dem Durchschnitt.

Wenn man das auf die Zahlen pro Österreicherin und Österreicher herunterbricht, so sind das Ausgaben von 236 Euro, die pro Person für die Zahnmedizin und die Zahn­gesundheit ausgegeben wurden. Auch da liegen wir etwas über dem Mittelwert der OECD von 189 Euro. Das heißt, in Österreich wurden rund 236 Euro pro Person für Zahnmedizin und Zahngesundheit insgesamt ausgegeben, und wir liegen damit im OECD-Vergleich im oberen Drittel, denn der Mittelwert beträgt 189 Euro pro Person.

Die Gratiszahnspange, die ja im Juli 2015 – viele von Ihnen waren daran beteiligt – implementiert wurde, stellt eine Sachleistungsversorgung ohne Patientenzuzahlung speziell für behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche dar. Hierfür wurden vom Bund zusätzliche, zweckgewidmete Mittel in der Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Auch der Rechnungshof hat in seinem Bericht die inhaltliche und rasche Umsetzung der Neuregelung positiv hervorgehoben. Allein bei der Wiener Gebietskrankenkasse gab es 6 Prozent mehr Anspruchsberechtigte, bei der Niederösterreichischen Gebiets­kran­kenkasse – das wurde auch schon erwähnt – waren es sogar 13 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir in Österreich haben mit dieser Gratis­zahnspange sicher eine richtige Entscheidung im Bereich der Gesundheit getroffen. Ich glaube, es muss uns aber auch in Zukunft wichtig sein, dass uns die Versorgung im Bereich der Zahnmedizin auch weiterhin ein großes Anliegen bleibt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Loacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.29.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Den Freundinnen und Freunden der Gratiszahnspange empfehle ich einen Blick ins Bundesland Salzburg: Sie sollen sich das Chaos dort einmal erklären lassen!

Gestern haben wir ja hier auf Wunsch der SPÖ das Versagen der Selbstverwaltung, wo es um die Hausärzte geht, breit diskutiert, und jetzt haben wir den Bericht zum Thema Zahnmedizin vorliegen, und da hat die Selbstverwaltung – also unsere be­liebten Kammerfunktionäre – schon vor Jahrzehnten ihre Arbeit eingestellt. Das kann man sehr schön auf Seite 9 des Rechnungshofberichtes nachlesen, denn dort steht Folgendes:

 


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