Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung, 30. Jänner 2019 / Seite 230

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„Die [...] geltenden Gesamtverträge gingen auf das Jahr 1956 zurück; Aktualisierungen der Leistungspositionen erfolgten im Wesentlichen 1972 und 1992. In mehreren Punk­ten war die Konzeption überaltet: Beratung, Vorsorge und Prophylaxeleistungen waren nur in sehr geringem Umfang vorgesehen; neuere technische Entwicklungen blieben unberücksichtigt, ein Anreizsystem für regelmäßige Kontrollen bestand nicht.“

Wir haben es also mit einem völlig veralteten und ausgedünnten Leistungskatalog zu tun, der moderne Technologien nicht berücksichtigt, moderne Behandlungsmethoden nicht kennt, der auf Prävention keinen Wert legt, und mit diesem ausgedünnten Leis­tungskatalog sparen sich die Kassen natürlich einen Haufen Geld – und zwar jetzt. Ein Unternehmen müsste eine Bilanz führen, müsste für Zahnrisiken Rückstellungen bilden, wenn die Versicherten keine Vorsorge betreiben, aber eine Kasse muss das nicht, die macht nämlich eine bessere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kassen sind nur im heurigen Jahr zu Hause; was nächstes Jahr ist, ist wurscht – auf Kosten der Patienten.

Mit den Ambulatorien, die der Kollege vorhin „Ambulatorinnen“ genannt hat, holen sich die Kassen noch ein bisschen Geld zusätzlich und wollen dafür gelobt werden, dass sie weniger kassieren, als ein Wahlarzt nimmt. Also: Wir nehmen schon Geld, wir halten den Leistungskatalog klein; für das, was du zahlen musst, nehmen wir Geld, dann aber nicht so viel wie der niedergelassene Zahnarzt. – Danke! Danke, liebe Kasse, danke liebe Kammerfunktionäre in den Kassen! Ihr macht das super!

Weil wir gerade bei der Aufsicht sind, die da fehlt – das Gesundheitsministerium ist nämlich seit Jahren untätig –: Dass Stöger nichts gemacht hat und seinen roten Kas­senkollegen nicht an den Karren gefahren ist, ist logisch. Ministerin Hartinger-Klein wäre jetzt farblich ungebunden, sie schwimmt aber in diversen Fett- und anderen Näpfen, ist wohl damit beschäftigt und kann aus diesem Grund da nichts machen.

Es gäbe aber noch mehr zu tun: Die Qualitätsarbeit im niedergelassenen medizini­schen Bereich – dazu gibt es nicht nur eine IHS-Studie, sondern auch vom Rech­nungs­hof kritische Daten –, die Aufsicht im Gesundheitsbereich fehlt komplett, da gäbe es also wirklich viel zu tun. (Beifall bei den NEOS.)

21.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstner. – Bitte.


21.32.32

Abgeordneter Peter Gerstner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kollegen! Sehr geehrte Besucher und Zuseher! Ich darf mich hier kurz auf den Rechnungshofbericht betreffend „Wartezeiten auf ausgewählte Therapien und Eingriffe in Krankenanstalten“ beziehen.

Dieser Rechnungshofbericht wurde von Mai bis Oktober 2017 erstellt und beschäftigt sich, wie schon gesagt, mit den Wartezeiten der Patienten und Patientinnen auf eine strahlentherapeutische Behandlung mittels Linearbeschleuniger in der Universitäts­klinik Krems, im Landesklinikum Wiener Neustadt und im Landesklinikum Feldkirch. Der Überprüfungszeitraum, und das ist, glaube ich, auch sehr interessant und er­wähnenswert, erstreckt sich von 2013 bis 2016, liegt also eindeutig vor der Zeit, in der die jetzige Bundesregierung Verantwortung hatte.

Als Niederösterreicher möchte ich mich natürlich in erster Linie mit der Beurteilung der Versorgungszone Ost durch den Rechnungshof auseinandersetzen, denn zu dieser Versorgungszone Ost gehören Wien, Niederösterreich und die Versorgungszone Nord des Burgenlandes.

 


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