Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 98

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für die e-card zu verwenden. Es ist in Ihrem Gesetzestext nicht geregelt, ob abge­laufene Passfotos verwendet werden können, sollen oder nicht. Das ist nicht gere­gelt. – Zitatende.

Es werden auch ganz klar alle Eltern in Österreich, die jetzt ein 14-jähriges Kind haben, darauf hingewiesen, dass es dann ab 2020 notwendig sein wird, diese Fotos zu bringen. Sie müssen bitte auch darauf hingewiesen werden: Sie brauchen diese neue e-card mit Foto, um überhaupt einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu haben.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen, warum wir derartig enttäuscht sind! Wir haben Ihnen die Brücke im Sozialausschuss am 19. Februar gebaut, indem wir einen Antrag auf Ausschussbegutachtung gestellt haben. Wir haben euch von FPÖ und ÖVP angeboten: Machen wir eine Ausschussbegutachtung bis 15. März, damit wir Experten noch einmal alle diese offenen Fragen stellen und die Probleme lösen können! Am 20. März ist eine Sitzung des Sozialausschusses geplant, mit Ende März können wir das hier im Plenum verabschieden. – Sie haben das leider abgelehnt.

Aus diesem Grund geben wir Ihnen heute noch einmal eine Chance, eine gescheite, vernünftige und sichere e-card mit Foto zu machen, indem wir einen Rückver­weisungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag zu unterstützen und damit dieses Husch-Pfusch-Gesetz zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch eines loswerden: Bitte machen wir doch nicht mit einem schnellen Gesetz ohne Begutachtung den gleichen Fehler wie beim Arbeitszeitgesetz, wo man hintennach sieht (Abg. Gödl: Was sieht man?), dass Veränderungen notwen­dig sind, oder beim Sozialversicherungsreform-Abbau für die Versicherten, wo jetzt schon Ihre Experten erste Texte umschreiben müssen, weil das Gesetz korrigiert wer­den muss – weil Sie es auch in diesem Fall wieder einmal durchgepeitscht haben, ohne mit den anderen zu reden –, und wo Sie von einer Leistungsharmonisierung für die Versicherten durch Ihre Reform sprechen, und jetzt wird offensichtlich, dass in Oberösterreich die Zeckenschutzimpfung statt 15 Euro in Zukunft 64 Euro kostet. Es erfolgt also eine Harmonisierung nach oben bei Selbstbehalten, aber nicht bei den Leistungen, und das ist keine gute Politik!

Machen Sie bitte Politik für die Versicherten in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch spricht als Nächste. – Bitte.


13.01.14

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir beschließen heute das Foto auf der e-card. Das ist eine sehr langjährige Forderung von uns Freiheitlichen ge­wesen. Begonnen hat das schon im Jahr 2006/2007, immer wieder waren Fälle von e-card-Betrug bekannt geworden. Das Einzige von Ihren Aussagen, mit dem ich über­einstimme, Kollege Muchitsch, ist die Tatsache, dass die gemeldeten, die nachge­wiesenen Betrugsfälle nicht besonders viele gewesen sind – weil es eben auch so schwer ist, Sozialbetrug wirklich nachzuweisen. Es wird aber die Dunkelziffer sehr viel höher geschätzt, und das wissen Sie auch. So hat beispielsweise das „Profil“ im Jahr 2015 schon geschrieben, dass sich der Schaden auf mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr beläuft. – Das „Profil“ steht ja wohl nicht im Verdacht, ein freiheitliches Organ zu sein. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Man muss daher schon auch einmal ehrlich ansprechen, was denn die Hauptprobleme sind: Das ist die Weitergabe der e-card. Das sind nicht jene Fälle, in denen jemand sie verliert und meldet, dass er sie verloren hat. Da wird kein Betrug stattfinden, das ist


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