Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 97

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

12.54.244. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (497 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Hartinger-Klein.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort. – Bitte.


12.54.57

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt Tagesordnungs­punkt 4, die Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Inhalt dieser Novelle ist die neue e-card mit Foto. Grundsätzlich: ja. Wenn man sich aber den Gesetzestext anschaut und sich die Frage stellt, wo eigentlich der Mehrwert dieser neuen e-card mit Foto für die Versicherten ist, was eigentlich diese neue e-card mit Foto mehr kann als die alte e-card ohne Foto, dann sieht man, dass wieder all das passiert ist, was Sie in den letzten 14 Monaten hier in diesem Hohen Haus an Gesetzgebung betrieben haben, nämlich eine dilettantische Gesetzesvorlage, die wieder einmal ohne Begut­achtung versendet worden ist und die keinen Mehrwert für die Versicherten hat.

Ihr Entwurf, Frau Bundesministerin, ist eine e-card Neu, die keinen Ausweischarakter mit sich bringt, das heißt, wenn man medizinische Leistungen mit dieser neuen e-card in Anspruch nimmt, so ist die Ausweispflicht mit Personalausweis oder Reisepass weiterhin notwendig – also keine Verbesserung.

Der nächste Punkt: Sie beschreiben in Ihrer Gesetzesvorlage keine Kriterien, wie diese Fotos zu handhaben sind beziehungsweise welche Merkmale sie aufweisen müssen. Es können laut Ihrem Gesetzentwurf auch alte Fotos sein, wobei man dann überhaupt keinen Mehrwert von dieser ganzen Regelung hat.

Einer der Gründe dafür, warum wir auch immer dafür waren, dass es eine neue e-card gibt, ist, dass wir Sozialmissbrauch durch die e-card eindämmen wollen. Das Problem ist, dass sich die Versicherten diese Mehrkosten von über 32 Millionen Euro wieder selbst zahlen. Es gibt Missbrauchsfälle, diese sind auch aufgrund einer parlamen­tarischen Anfrage zum Vorschein gekommen, deren Kosten Sie mit rund 80 000 bis 100 000 Euro im Jahr beziffern. Es waren laut Ihrer parlamentarischen Anfragebeant­wortung sage und schreibe 812 Missbrauchsfälle in der Zeit von 2014 bis 2016. Da muss man Kosten und Nutzen gegenüberstellen und diese Kosten für eine e-card Neu, die nichts kann, schon infrage stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Holzinger-Vogtenhuber.)

Das weitere Problem, auf das viele Experten hinweisen, sind datenschutzrechtliche Be­denken, Verstöße gegen EU-Recht betreffend Ungleichbehandlung von Österreichern und Nichtösterreichern bis hin zu verfassungsrechtlichen Problemen, wobei Sie Ihre Verantwortung und Kompetenz an den Innenminister abgeben, indem die Selbstver­wal­tung unter Bindung an die Weisungen des Innenministers tätig wird. Das ist auch einzigartig und wirklich zu hinterfragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt ist dieser enorme zusätzliche Aufwand für alle Versicherten dort, wo jetzt noch kein Foto für die Ausstellung zu verwenden ist. Ich habe hier eine Anfrage von einem Bürger erhalten, der schreibt: Nach dem Gesetzeswortlaut sind für 15-Jährige für die e-card bei der Ausstellung des Passes als Zehnjährige diese Passfotos


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite