Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 101

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wollen, weil es ins Politmarketing passt! Es geht nur um die Show. (Beifall bei den NEOS.)

13.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Aber jetzt!)


13.08.54

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuhörerIn­nen hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Ich glaube, man muss nach den Ausführungen der bisherigen Rednerinnen und Redner – vor allem nach jenen meiner zwei männlichen Vorredner Beppo Muchitsch und Gerald Loacker – schon ein paar Dinge klarstellen.

Der Ausgangspunkt dieser Diskussion lag ja in der vorigen Gesetzgebungsperiode – das hat Kollegin Belakowitsch schon angesprochen. Genau genommen war es am 29. Juni 2017, dass hier mit ganz großer Mehrheit der Beschluss gefasst wurde, gegen Sozialbetrug insgesamt und im Speziellen gegen den Missbrauch von e‑cards vorzugehen. Einer der Auslöser war auch die Statistik, die uns gesagt hat, dass im Jahr insgesamt circa 200 000 e‑cards entweder gestohlen werden oder verloren ge­hen. Das ist das eine, und das andere ist natürlich, dass e‑cards – und dazu gibt es Beweise – auch weitergegeben werden. Damals gab es in diesem Haus – viele der Akteure entsprachen dabei jenen von heute – ein ganz großes Bekenntnis zu diesem Beschluss.

Es muss nun einmal ein Ziel einer Regierung – und das haben wir auch in unser Regierungsprogramm geschrieben – und einer verantwortungsvollen Politik sein, dass wir Systeme nicht nur effizienter machen – das machen wir zum Beispiel auch mit der Sozialversicherungsreform –, sondern dass wir sie auch sicher gegen Missbrauch machen. Einen solchen Fall, einen speziellen Fall hat schon meine Kollegin vorhin erwähnt, ich brauche ihn nicht zu wiederholen.

Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass diese Regierung das, was das Parlament beschlossen hat, auch umsetzt: Mit 1.1.2020 werden alle Karten, die neu ausgeliefert werden – spätestens bis 2023 –, ein Foto des Karteninhabers aufweisen müssen. Heute beschließen wir dafür den gesetzlichen Rahmen.

Gerald Loacker ist ja grundsätzlich für seine Sachlichkeit bekannt, aber da argu­mentiert er unkorrekt und unsachlich, denn man braucht das Gesetz nur genau zu lesen: § 31a Abs. 9 Z 2 besagt nämlich: Ja, prinzipiell müssen Menschen, die nicht österreichische Staatsbürger sind und von denen kein Foto in einer Datei hinterlegt ist, zu einer Landespolizeidirektion gehen. Aber es steht darüber hinaus im Absatz 9a, dass im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister die Bundesministerin für Arbeit und Soziales auch andere geeignete Behörden durch Verordnung ermächtigen kann, das Verfahren vorzunehmen. – Natürlich andere Sicherheitsbehörden! Ich habe nicht behauptet, dass man statt der Landespolizeidirektion den Bürgermeister einsetzen kann (Abg. Loacker: Sie sollten den Sozialausschuss ... protokollieren!) – das geht nur bei den Inländern –, aber für jene, die nicht österreichische Staatsbürger sind, kann durch Verordnung eine Ermächtigung geeigneter Behörden erfolgen.

Um zu sehen, dass das nicht so schwer ist, braucht man nur ein bissel über die Grenze zu schauen. So, bitte (ein Blatt Papier, auf dem eine deutsche Gesundheitskarte, auf A4-Format vergrößert, abgebildet ist, in die Höhe haltend), schaut eine Gesund­heits­karte, wie sie in Deutschland heißt, in Deutschland aus. So schaut sie aus, und was


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