Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 112

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kation oder die Krankheiten oder die Allergien oder die Unverträglichkeiten eindeutig zuordenbar sind.

Ich möchte noch etwas sagen: Im März 2016 haben wir im Steiermärkischen Landtag auch einen solchen Antrag eingebracht, und der wurde einstimmig von allen im Land­tag vertretenen Fraktionen, auch von der SPÖ-Fraktion, angenommen und für äußerst gut befunden. (Beifall FPÖ und ÖVP.)

13.50

13.50.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Zunächst ist über die beiden vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 497 der Beilagen liegen ein Rückverweisungs­an­trag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Rückverwei­sungs­antrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 497 der Beilagen noch­mals an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder, die für diesen Rückverweisungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 497 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

13.52.235. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Über­lassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz – AÜG) BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird (498 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.52.52

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Wir wechseln das Thema und kommen in den Bereich der Zeit­arbeitnehmerInnen. Das Image dieser Branche war in Österreich nicht immer das beste. Die Sozialpartner haben sich gefragt, was es braucht, um zum einen das Image der Branche zu verbessern, aber zum anderen auch die Arbeitsbedingungen für die


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