Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 130

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleiches Recht für alle am Karfreitag

eingebracht im Zuge der Debatte in der 63. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 d.B.) – TOP 7

Ein Ministerratsbeschluss macht den Karfreitag für Österreichs Beamte schon seit dem Jahr 1963 zum Beinahe-Feiertag. Seither dürfen Bundesbedienstete – unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis – an diesem Tag bereits zu Mittag nach Hause gehen. Wenn nun die Karfreitagsregelung neu getroffen wird, ist es sinnvoll, für alle unselb­ständig Erwerbstätigen dieselben Regeln gelten zu lassen – egal ob das Arbeits­verhältnis öffentlich ist oder nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, jenen Ministerratsbeschluss aufzuheben, auf dessen Basis den Bundesbeamten seit 1963 der Karfreitagnachmittag arbeitsfrei gegeben wird.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Haubner. – Bitte.


14.46.53

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Ja, Fakt ist, es gibt ein EuGH‑Urteil, und dieses besagt, es dürfe keine Diskriminierung aus ethischen und religiösen Gründen geben. Wir haben dieses Urteil jetzt umzusetzen; das tun wir in den Gesetzen und in den Kollektivverträgen.

Bis dato war es so, dass Angehörige einiger Religionsgemeinschaften einen zusätz­lichen, auf ihre Religion abgestimmten Feiertag in Anspruch genommen haben. Kurz gesagt: 96 Prozent haben 13 Feiertage in Anspruch genommen, 4 Prozent haben 14 Feiertage in Anspruch genommen. Diese Ungleichheit wurde vom EuGH kritisiert, und das bereinigen wir heute, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Und wenn die Kollegen von der Sozialdemokratie sich jetzt wirklich so für einen religiösen Feiertag einsetzen, dann sage ich Ihnen: Ich bin seit fast zwei Jahrzehnten in diesem Haus (Zwischenruf bei der SPÖ) und ich habe das in der ganzen Zeit noch nie erlebt, meine Damen und Herren, dass Sie sich für einen religiösen Feiertag für alle


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