Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 132

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Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Minister. – Bitte.


14.51.50

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Klubobfrau - - (Abg. Jarolim: Der Kollege Rosenkranz hat sich vom Kol­legen Lausch ... lassen! – Abg. Rosenkranz: Kann der Herr Abgeordnete Jarolim noch ein bisschen lauter schreien, sonst hört man ihn nicht!? – Ruf bei der SPÖ: Es reicht ...! – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist respektlos der Ministerin gegenüber! – Abg. Rosenkranz: ... frauenfeindlich auch noch!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich darf die Frau Minister bitten, noch einmal an­zufangen, und ich hoffe, dass ihr jetzt Gehör geschenkt wird. – Bitte, Frau Minister.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Danke vielmals, Frau Präsidentin! Frau Klub­obfrau, wenn Sie meinen, das sei ein aufgelegter Elfmeter (Ruf bei der SPÖ: Zweite Chance!), dann frage ich mich: Warum haben Sie diesen Elfmeter nicht schon verwertet? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie hätten damals schon die Möglichkeit gehabt – bevor der EuGH entschieden hat –, eine Lösung zu finden. Diese haben Sie nicht genützt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Diese Regierung beweist auch da einen konstruktiven Lösungsansatz. (Ruf bei der SPÖ: ... neuer Zugang!) Wir haben mit dem vorliegenden Abänderungsantrag gleich­heitskonforme Regelungen getroffen, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh­mern (weiterer Zwischenruf bei der SPÖ) – Herr Kollege, hören Sie doch bitte zu! (Abg. Zanger: A Ruah is da jetzt! – Ruf bei der ÖVP: Frau Klubobfrau, sorgen Sie für Ordnung!) – weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer religiösen Pflichten ermög­licht. (Abg. Wittmann: So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört!)

Sowohl die Angehörigen der evangelischen Kirchen als auch die Altkatholiken und die Angehörigen der evangelisch-methodistischen Kirche haben einen rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Urlaubstag, den sie verwenden können, um an einem Tag, der für sie wichtig ist, freizuhaben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Lueger.) Für alle anderen ArbeitnehmerInnen bleibt die Zahl der Feiertage unver­ändert. Sie können sich an einem anderen wichtigen Tag freinehmen, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren zu müssen. Verstehen Sie diese Chance nicht (Zwi­schenrufe bei der SPÖ), dass die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, das ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu vereinbaren? (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, bitte verstehen Sie eines – und das sage ich hier bewusst auch als Arbeitsministerin –: Wer schafft die Arbeit? (Rufe bei der SPÖ: Sie!) Wer schafft die Arbeit? (Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sorry, wer schafft die Arbeit? – Die Wirtschaft schafft die Arbeit, bitte merkt euch das einmal! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch der Entgeltanspruch wird nicht verkürzt, auch das dient den ArbeitnehmerInnen. Das heißt, bei Arbeit an diesem Tag gebührt ebenso das doppelte Entgelt wie bei Arbeit an Feiertagen.

Diese Regierung macht also beides möglich: die beste Lösung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und für die Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Wittmann: Eine Rede der Ahnungslosigkeit! Wer macht die Arbeit?)

14.54


 


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