Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 192

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

noch immer Zeit! Zeit hat er noch, um rechtzeitig zu sein! Die Zeit wird weniger, aber es ist noch immer rechtzeitig!)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.09.31Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Wir nehmen die Verhandlungen über die Tagesordnungs­punkte 6 bis 8 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.


18.09.51

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes-minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist jetzt natürlich eine Herkulesaufgabe, die ursprüngliche Debatte in der vollen Dimen­sion wieder aufzunehmen; sie war jetzt für 3 Stunden unterbrochen. Sie, Frau Minister, sind nun wieder an Ihren Platz zurückgekehrt, um die Debatte über die neue Regelung anlässlich des EuGH-Urteils zum Karfreitagsproblem mit uns weiterzuführen.

Ich glaube, wir sind uns alle einig und zumindest das können wir in diesem Haus außer Streit stellen: Niemand hat sich ein solches Urteil gewünscht, niemand hat ein solches Urteil gefordert, und bis zum 22. Jänner dieses Jahres war dies auch kein politisches Thema; nicht einmal die Parteien haben in ihren Programmen die Forderung gestellt, der Karfreitag müsste ein Feiertag für alle Menschen in Österreich werden. Wir haben das natürlich auch nicht ins Regierungsprogramm geschrieben, weil das kein Thema war, aber wir sind dazu da, um, wenn ein Problem, in diesem Fall ein juristisches Prob­lem, auftaucht, eine praktikable Lösung zu finden. Das ist genau die Aufgabe, die wir hier im Hohen Haus haben. Ja, wir haben die Aufgabe, meine Damen und Herren, ein aus europäischer Sicht diskriminierendes Gesetz abzuändern und es diskriminierungs­frei zu machen.

Wir haben als Gesetzgeber natürlich auch die Aufgabe, für Rechtssicherheit zu sorgen. Wenn wir jetzt den juristischen Zugang wählen, dann sollten wir natürlich auch zurück­blicken: Was war denn damals, als das im Kollektivvertrag 1952, zum Beispiel, geregelt wurde, das Telos, der Sinn der Regelung, was wollte man eigentlich damit bezwecken, dass die Evangelischen und drei weitere Religionsgemeinschaften eine Sonderstellung haben? – Das hat natürlich gewisse historische Gründe; einen „historischen Sühneakt“ hat es heute ein Chefredakteur einer österreichischen Tageszeitung genannt.

Wir sind mit dieser Regelung, dass diesen genannten Religionsgemeinschaften ein zusätzlicher Feiertag zustand, bisher ganz gut gefahren, und es hat eigentlich nieman­den gestört – bis auf den einen und anscheinend auch einige Damen und Herren in der Arbeiterkammer. Was aber bitte nicht in diesem Urteil steht – was Sie, vor allem aufseiten der SPÖ, aber ständig behaupten –, ist, dass ein Urteil darüber gefällt wird, ob es in Österreich genug Feiertage gibt. Darüber steht im Urteil rein gar nichts. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen hier – und das ist der Anspruch, den auch der Herr Bundeskanzler, der Herr Bundesminister und auch die Frau Bundesministerin gestellt haben – eine saubere Lösung, die einer Gesellschaft der Jetztzeit mit einer säkularen Prägung entspricht. Wir wollen sie auch, wie wir gesagt haben, dazu nutzen, um sie religionsfreundlich zu machen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite