Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 193

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Wir haben in Österreich übrigens 16 anerkannte Religionsgemeinschaften und Kirchen, und wir wollen jetzt eigentlich eine Regelung schaffen, in der sich vielleicht sogar jeder wiederfinden kann, also eine bessere Regelung, als sie bisher für den Großteil der Bevölkerung gegeben war.

Damit das auch klargestellt ist: Für 96 Prozent der Bevölkerung ändert sich mit dieser Regelung rein gar nichts gegenüber dem Status quo, den wir bisher gehabt haben. Da ändert sich gar nichts! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Man könnte sogar sagen, die Situation verbessert sich, weil wir jetzt mit diesem neuen Gesetz einen einseitigen Urlaubsantritt, einen persönlichen Feiertag per Gesetz einfüh­ren. (Ruf bei der SPÖ: Das ist so ein Schwachsinn!)

Wie schon gesagt, der EuGH hat nirgends ausgeführt, dass aus diesem Urteil ein zusätzlicher Feiertag entstehen soll. Er hat außerdem ausgeführt, dass es sehr wohl in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, diskriminierungsfreie Regelungen zu schaf­fen. Weil die SPÖ hier verbreitet, man brauche nichts zu tun, darf ich aus dem EuGH-Urteil zitieren: „Daher obliegt es, solange der nationale Gesetzgeber keine die Gleich­behandlung wiederherstellenden Maßnahmen erlassen hat, den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer, die keiner dieser Kirchen angehören, die gleiche Behandlung erhalten [...].“ – Der EuGH sagt also ausdrücklich, der Gesetzgeber ist aufgefordert, nicht diskriminierende Gesetze zu schaffen – und das tun wir, indem wir hier jetzt aktiv werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weil Sie, Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, gesagt haben, es hätte im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Bestimmung, die ja vornehmlich nicht die Frage des Urlaubs, sondern die Religionsausübung der evangelischen und der anderen Religionsgemein­schaften betrifft, Dialogverweigerung stattgefunden, darf ich Sie darauf hinweisen: Wir haben mit diesen Religionsgemeinschaften gesprochen. Es gab einen Konsens, es gab einen Dialog.

Sie haben dann weiters gesagt, Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, es wäre eine Ver­höhnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass wir jetzt diese Regelung beschließen. – Ich sage Ihnen: Es ist vielmehr eine Verhöhnung der Intellektualität der Gesellschaft an sich, wenn Sie behaupten, es werde jemandem etwas genommen. Man kann jemandem nicht etwas nehmen, was er vorher gar nicht gehabt hat! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Wenn 96 Prozent jetzt nicht schlech­tergestellt werden, als sie vorher waren, dann wird ihnen nichts genommen. Auch für die Religionsgemeinschaften, auch für die Evangelischen ist gewährleistet, dass sie ihre Religionsausübung an ihrem Feiertag bewerkstelligen können.

Ich darf abschließend aus dem Leitartikel der heutigen Ausgabe des „Kurier“ zitieren: „Die Lösung ist letztendlich eine Entscheidung für die Wirtschaft und für Arbeitsplätze. Zudem wird damit der pro-unternehmerische Anspruch der protestantischen Arbeits­ethik erfüllt. Und wir brauchen Leistung und Aufstieg. Denn wie schon die SPÖ 1969 in ihrem Wirtschaftsprogramm erkannte, schaffen nur Leistung und Aufstieg auch soziale Sicherheit.“ (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, 1969 waren Sie offenbar schon weiter und schon gescheiter. (Abg. Wöginger: Das war noch vor dem Kreisky!) Wir werden jetzt eine Regelung für ganz Österreich treffen, im Sinne aller und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Österreicher und Österreicherinnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.


 


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