Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 196

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Inhaltlich geht es darum, dass der Nationalrat in zweiter Lesung einen gesetzlichen Feiertag am Karfreitag für alle beschließen wolle.

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(Beifall bei der SPÖ.)

Sie als 112 Abgeordnete von FPÖ und ÖVP haben jetzt die Möglichkeit, einmal in 14 Monaten zu beweisen, dass Ihnen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Republik wichtig sind. Diese Möglichkeit haben Sie. (Ruf: Der jämmerlichste AK-Wahlkampf, so jämmerlich wie seit Jahrzehnten nicht mehr!) – Das ist ein gutes Stich­wort, das mache ich noch, sehr gut!

Wenn ich jetzt zurückschaue: Betreffend den Karfreitag von vor circa 2000 Jahren steht im Evangelium nach Lukas 23 Folgendes geschrieben (anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP): „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Scheinheilig seid ihr! Scheinheilig! – Ruf bei der FPÖ: Sozialistische Pharisäer Österreichs! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt sage ich euch etwas: Ihr wisst sehr wohl, was ihr tut. Ihr seid auf Raubzug aus – auf Raubzug! –, bei dem ihr jedem Menschen, der einen Feiertag gehabt hat, einen Feiertag wegnehmt und auch einen Urlaubstag streicht. Das ist nicht fair! (Beifall bei der SPÖ.)

An dieser Stelle an alle Beschäftigten in dieser Republik Österreich: Diese Regie­rungsparteien haben sich die rote Karte verdient – die rote Karte bei den AK-Wahlen! (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Zeigen wir ihnen, dass wir uns das nicht gefallen lassen! Es reicht! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

18.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch

und Genossinnen und Genossen

zum Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhe­ge­setz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geän­dert werden (500 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechts­ge­setz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. I Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 53/2018, wird wie folgt geändert:

 


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