Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 204

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Zusammenhang mit Freistellungen an Feiertagen und geht daher diesen Regelungen vor.

Wird der „persönliche Feiertag“ in einem Urlaubsjahr nicht in Anspruch genommen, kann diese Wahlmöglichkeit im nächsten Urlaubsjahr nicht nachgeholt werden. Der „Alturlaub“ steht in einem solchen Fall im nächsten Urlaubsjahr ungeschmälert zur Verfügung, ist jedoch zur Gänze zu vereinbaren. In einem Urlaubsjahr kann nur ein persönlicher Feiertag in Anspruch genommen werden.

Durch die gewählte Ausdrucksweise "zustehenden Urlaubs pro Urlaubsjahr" wird klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer schon per definitionem davon nicht erfasst sind, da für diese die Begriffe "Schulferien" und "Schuljahr" zur Anwendung gelangen.

Eine Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts besteht auch hinsichtlich kollektiv­vertraglicher Normen. Da (General-)Kollektivverträge dieselben Regelungen zum Kar­freitag enthalten, wie sie der EuGH im Arbeitsruhegesetz für diskriminierend und euro­parechtswidrig erklärt hat, muss auch hier eine unionsrechtskonforme Lösung herge­stellt werden. Die neue gesetzliche Regelung löst daher mit Wirkung ab dem Karfreitag 2019 auch diese Regelungen ohne Nachwirkung (§ 13 ArbVG) ab.

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Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, verteilt und steht mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Josef Schellhorn, ich erteile Ihnen das Wort.


18.31.24

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Ja, jetzt ist schon ein bisschen eine Abrisskante drinnen; wir haben ja schon vor einigen Stunden mit der Debatte begonnen. Ich möchte noch auf Kollegen Haubner Bezug nehmen, der uns ja sozusagen in die Wirtschaftsverantwortung genommen hat.

Das ist, glaube ich, das Kernproblem. Kollege Haubner und die ÖVP, hättet ihr nur „Im Zentrum“ schauen dürfen – aber ich glaube, da ist euch sogar der Fernseher abge­schaltet worden, denn von euch hat ja niemand kommen dürfen –, hättet ihr nur Frau Körber-Risak zugehört, dann wüsstet ihr, dass das eine aufgelegte Geschichte war. Man war nicht vorbereitet. Es war offensichtlich ein Kommunikationsproblem, ihr habt die Anliegen von Bischof Bünker ignoriert, ihr habt auch keine Kommunikation zu den Betroffenen gepflegt.

Der Punkt ist aber der: Ihr habt jetzt etwas gemacht, was die Wirtschaft total belastet; das möchte ich halt schon einmal sagen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Nein, nein, nein, nein! Darf ich es erklären? Ja? (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das (Schriftstücke in die Höhe haltend) sind vier Seiten Bürokratie, das sind die Mitarbeiterdatenblätter, die jeder Unternehmer ausfüllen muss. Wenn man jetzt einen Betrieb wie den meinen hat, das ist ein Gastronomiebetrieb, und der Küchenchef sagt: Weißt du was, ich nehme mir am 31.12. Urlaub, das ist mein persönlicher Urlaubstag!, dann kann man ihm das nicht verwehren. (Abg. Tanja Graf: Ja, genau ...!) – Ja, schön, schön. Richtig geregelt, richtig für die Unternehmer geregelt!

Das bedeutet bürokratischen Aufwand; wenn einer, wie zum Beispiel Kollegin Niss, 5 000 Mitarbeiter hat, dann bekommt er wahrscheinlich 5 000 einzelne, unterschied­liche Urlaubsanträge. (Abg. Tanja Graf: Feiertage!) – Feiertage, Feiertage! Verzei­hung, Feiertage, also den persönlichen Feiertag. Das wird dann zum Problem, und es wird dann zum Problem, dass Unternehmer auch unter Druck gesetzt werden können.


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