Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 232

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Deswegen möchte ich Ihnen auch einen Abänderungsantrag zur Kenntnis bringen. Da ich der Meinung bin, dass rasch gehandelt werden muss, möchten wir das gleich in der heutigen Beschlussfassung enthalten haben.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: 

Art. 2 Z 2 lautet wie folgt:

„2. § 2 Abs. 6 lautet wie folgt:

Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tagen verspätet erfolgte Hauptwohnsitzmel­dung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der gemeinsame Haushalt gilt bei mehr als 91-tägiger tatsächlicher oder voraussichtlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteiles oder des Kindes jedenfalls als aufgelöst. Bei einem 91 Tage über­steigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird ausnahmsweise bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durch­schnittlich vier Stunden täglich der gemeinsame Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unab­hängig davon, dass nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflege­kind.“

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Das bedeutet, mit diesem Abänderungsantrag schaffen wir die Möglichkeit einer Aus­nahme für Krisenpflegefamilien. Alle Juristinnen und Juristen, die wir befragt haben, sagen uns, dieser Beschluss ist möglich. – Ich bitte hier um Ihre Unterstützung.

Was wir als NEOS erreicht haben, ist eine Evaluierung. Wir haben erreicht, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz ganz grundsätzlich evaluiert wird, nämlich dahin gehend, ob ein Hauptwohnsitz überhaupt passend ist, ob die verschiedenen Familienformen, die heutzutage zutage treten und auch gelebt werden, ausreichend berücksichtigt werden und ob die Krisenpflegefamilien ausreichend berücksichtigt werden. Das war nicht selbstverständlich, das haben wir errungen. Dafür danke ich auch Kollegen Sieber.

Ich möchte aber auch einen zweiten Antrag einbringen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil mit dem Abänderungsantrag heute die Korrektur vorgenommen würde, es ist aber ein sehr konkreter Antrag. Es gibt für die Regierungsfraktionen eine zweite Möglichkeit, die Unterstützung für unser Ansinnen auszudrücken, nämlich durch eine Entschließung an ihre eigene Ministerin.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unter­stüt­zung für Kurzzeitpflegepersonen“

 


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