Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 259

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sich diese 100 Seiten zum Wohle der Justizwachebediensteten, die jeden Tag gute und wichtige Arbeit leisten, genauer anschauen muss. Das wurde vom BMVRDJ abge­lehnt, diese Fristverlängerung wurde nicht genehmigt. Nach Durchsicht wurde auch festgestellt, dass es sich dabei nicht um ein Vollzugshandbuch handelt, sondern eher um eine Betreuungsvorschrift. Das ist natürlich wieder nicht im Sinne der Anliegen dieser Bürgerinitiative. Darüber wird man noch reden müssen. Das Handbuch wurde heute auch einstimmig im Zentralausschuss abgelehnt.

Zu den anderen Petitionen möchte ich noch etwas sagen, etwas noch einmal kurz erklären: Kollegin Erasim hat vom Maßnahmenvollzug gesprochen – Verbesserung, menschenwürdig und so weiter und so fort. Wir haben im Ausschuss dem Experten, der von den NEOS nominiert worden ist, keine Fragen gestellt. Wir hätten es gerne getan. Wir sind beim Thema Maßnahmenvollzug sehr wohl gesprächsbereit. Da wer­den immer Zurechnungsfähige mit nicht Zurechnungsfähigen vermischt. Oft werden Probleme angesprochen, die so nicht vorhanden sind – jetzt wurden die gefährlichen Rückfallstäter genannt; da gibt es schon jahrelang keine Verurteilungen mehr –, die da aber auch immer hineingemischt werden. Zum Thema Maßnahmenvollzug werden also viel Kraut und Rüben miteinander vermischt.

Wir sind sehr wohl gesprächsbereit, aber nicht mit einem Experten, der – ich sage es jetzt einmal salopp – von der anderen Seite kommt, das heißt, selbst vor Jahren im Maßnahmenvollzug war. Mit so einem Experten wollen wir nicht diskutieren. Das obliegt schon der Ernsthaftigkeit, dass man sagt: Wir haben in Österreich sehr viele gute Psychiater, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, also Menschen, die jahrzehn­telang im Maßnahmenvollzug tätig waren. – Das sind für uns die wahren Experten. Also mit dieser Vorgangsweise können wir uns nicht anfreunden. Im Ausschuss haben die NEOS, also Kollege Bernhard, gesagt, man habe es nicht gewusst, das sei der Erstunterzeichner, und so weiter und so fort. – Die Pressesprecherin der NEOS sagt aber etwas ganz anderes – und das ist meines Erachtens sehr, sehr verwerflich –: „Dieser Mann ist aktiv in der Szene, wir hören uns an, was er zu sagen hat.“ – Also da hört sich doch aus Rücksichtnahme auf die Würde des Hauses der Spaß auf! (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann nicht sagen, man hätte es nicht gewusst, und dann sagt eure Presse­sprecherin, man höre sich an, was er zu sagen hat. Was damit gemeint ist, dass der Mann „aktiv in der Szene“ ist, will ich jetzt gar nicht weiter ausführen; ich weiß es nicht. Eines steht aber fest: Da können jetzt vom Obmann Kollegen Bernhard Reformen gefordert werden – Reformen wollen wir auch –, aber so etwas sollte bitte nicht mehr vorkommen, dass man die Würde des Hauses so verletzt und die wirklichen Experten zum Thema Maßnahmenvollzug so brüskiert und nicht einlädt. Das kann es aus unse­rer Sicht einfach nicht sein. – Ich belasse es schon dabei. Ich nehme an, es ist pas­siert, es tut euch leid.

In diesem Sinne wünsche ich mir auch, dass wir den Petitionsausschuss ein bisschen reformieren. Es braucht nicht viel, aber man kann ohne Weiteres darüber diskutieren, bei Hearings die Öffentlichkeit zuzulassen. Wir haben nichts zu verbergen. Die Bürger, die unterschreiben, würde es ja auch interessieren, was da weiter passiert, sie hätten gern mehr Einblick. Diesem Vorschlag könnten wir ohne Weiteres nähertreten. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir noch mehr Hearings abhalten und der Bevölkerung damit auch zeigen, dass wir direkte Demokratie hier im Parlament sehr, sehr ernst nehmen – und das fraktionsübergreifend. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.


 


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