Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 258

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

hat. Im Frühjahr 2017 legte dann Justizminister Brandstetter einen Gesetzentwurf vor, welcher wesentliche, wenn auch nicht alle Forderungen der ExpertInnenkommission beinhaltete. Aufgrund des Endes der Gesetzgebungsperiode konnte dieser Entwurf leider nicht weiter parlamentarisch behandelt werden.

Was mich an der Vorgehensweise im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen so stört, ist, dass es unser Ansinnen war, eine Stellungnahme des Justizministers einzu­fordern, was seitens der Regierungsfraktionen abgeschmettert worden ist. Ich kann auch nachvollziehen warum: Der Justizminister ist einer der wenigen auf Regierungs­seite, der diesbezüglich gesprächsbereit ist und auch wirklich versucht, eine Verbesse­rung herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde, es ist schade, dass diese Vorgehensweise gewählt wurde. In so einem sensi­blen Bereich wie dem Maßnahmenvollzug sollten wir auf Expertisen zurückgreifen. Das sollte auf eine breite Basis gestellt werden, und parteipolitisches Geplänkel sollte da nichts zu suchen haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Lausch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.21.34

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Hea­ring, das diesmal abgehalten wurde, war sehr wichtig. – Das kann ich nur unter­streichen. Ich würde mir persönlich auch mehr davon wünschen.

Wir Freiheitliche haben uns das Thema Besserstellung, Verbesserung, Optimierung betreffend den Wachkörper Justizwache ausgesucht. Das ist eine Bürgerinitiative, die von einigen Tausend Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde und auch sehr wichtig ist, denn man weiß, dass der Wachkörper Justizwache kein klares Berufsbild hat. Der Experte, den wir ausgesucht haben, ist Brigadier Dr. Michael Binder aus dem Justizministerium – oder BMVRDJ, ich kürze es ab mit Justizministerium –, der natürlich auch Kritik übte und sagte, dass diese Bürgerinitiative, dieses Anliegen der Einbringer unterstützungswürdig ist. Er hat auch gesagt, dass er einige Stellung­nah­men des Bundesministeriums nicht versteht, dass da einige Sachen vermischt wurden und dass auf einige Punkte, die von dieser Bürgerinitiative gefordert werden, die für den Wachkörper Justizwache wichtig wären, gar nicht eingegangen wurde.

Er übte natürlich auch ein bisschen Kritik und sagte, dass es sehr wohl legitim und zeitgemäß wäre, ein klares, zeitgemäßes Berufsbild anzustreben. Er hat das auch verglichen: Justizwachebeamte werden mit Sicherungsaufgaben betraut, genauso sollen sie aber auch Sozialarbeiter, Psychologe, Betreuer sein. Das geht nicht alles, das würde man auch von Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten nicht verlangen.

Absolut berechtigt ist auch die Forderung nach einer Aufnahme in das Sicherheitspoli­zei­gesetz. Das wäre eine wichtige Sache, die da gefordert wird. Das sind absolut gute Sachen; das Sicherheitspolizeigesetz würde einiges klarstellen, einiges verbessern und auch regeln.

Kollege Knes hat gemeint, er versteht nicht, warum wir diese Bürgerinitiative lediglich – ich sehe das nicht als lediglich – zur Kenntnis genommen haben. Ich habe ja im Aus­schuss auch ausgeführt, dass wir uns da auf einem guten Weg befinden und schon dabei sind, einige Sachen von Regierungsseite her umzusetzen. Natürlich wird es noch einige Gespräche brauchen. Es gibt jetzt einen Entwurf des Vollzugshandbuchs, das gerade den Zentralausschuss – das ist das höchste Gremium der Personalvertretung – durchlaufen hat. Der Zentralausschuss hat um eine Fristverlängerung gebeten, da man


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite