Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 257

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Ich bin der Meinung, es ist wichtig, dass wir über dieses Thema sachlich reden, denn die Bevölkerung hat Angst, und auch die Land- und Forstwirtschaft hat Nachteile.

Wenn ich nur ein Beispiel aus meiner Umgebung bringen darf: Johannes Prinz, ein Schafzüchter, hat in einer Woche drei Besuche eines Wolfs gehabt. Zehn Schafe wurden da gerissen, und das war 100 Meter vom Wohnhaus entfernt. Er hat natürlich große Angst um seine Enkelkinder, die dort wohnen. Ich frage Sie: Wer würde an seiner Stelle keine Angst haben?

Wir haben mit dem Wolfsmonitoring auch festgestellt, dass schon viele Wölfe in die Nähe von Bushaltestellen kommen, und da haben die Eltern natürlich auch große Angst, wenn sie ihre Kinder frühmorgens dorthin schicken. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Daher ist die Weidewirtschaft in der jetzigen Form mit dem Wolf nicht kompatibel. Wir brauchen Sicherheit für die Bevölkerung und natürlich die Möglichkeit, dass auch weiterhin Weidewirtschaft und Tierhaltung in dieser Art stattfinden können. In Nieder­österreich haben wir ja schon einen Schritt in diese Richtung gemacht, aber es gehört noch mehr getan. Wir brauchen eine wildökologische Raumplanung und wolffreie Zonen. Das Zentrum, das jetzt entsteht, kann einen großen Beitrag dazu leisten, und ich freue mich ganz besonders, dass diese Petition den Weg auch in den Fachaus­schuss, in den Landwirtschaftsausschuss, gefunden hat, in dem wir wirklich disku­tie­ren, wie wir in Zukunft damit umgehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte.


21.17.53

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Ich möchte mich heute zu einer Bürgerinitiative äußern, die sich mit dem Thema der Schaffung eines men­schenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs beschäftigt. Ich möchte das deswegen tun, weil wir als Sozialdemokratische Partei auch einen gültigen Bundesparteitagsbeschluss haben und diesbezüglich schon in den vergangenen Jahren versucht haben, vieles voranzutreiben.

Der Maßnahmenvollzug regelt vorbeugende freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unter­bringung von gefährlichen Straftätern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. § 21 regelt in der Praxis die häufig vorkommende Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. § 22 betrifft die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und § 23 die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter. Seit Jahren wird eine grundlegende Reform des Maßnahmenvollzugs von unserer Seite verlangt. Warum tun wir das?

Aus unserer Sicht würde – und da folgen wir seit Jahrzehnten einer Justizpolitik, die auch Christian Broda stark geprägt hat – eine grundlegende Reform des Maßnah­men­vollzugs im dargelegten Sinn nicht nur mehr Humanität bedeuten, sondern auch mehr Sicherheit für alle bringen, für die Insassen wie auch die Justizwachebeamten und letztlich auch für die Gesellschaft als Ganzes, denn eine moderne und erfolgreiche Therapie würde das Gefährdungspotenzial deutlich reduzieren.

Im Jahr 2014 wurde eine Taskforce ins Leben gerufen, eine multiprofessionelle Arbeits­gruppe eingerichtet, welche den Zustand des Maßnahmenvollzugs evaluierte und Reformvorschläge in fachlicher, organisatorischer und legislativer Hinsicht unterbreitet


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