Sie verheizen und vereinnahmen diesen Protest für politische Manöver, und das ist nicht in Ordnung. Sagen Sie dazu, was es heißt, wenn Sie Ihre Punkte umsetzen würden! Wir gehen wirklich in die Umsetzung, aber gut, das ist Umweltpolitik gescheiterter 68er. (Abg. Rossmann: Was reden Sie für einen Unfug?) Sie haben schon einmal eine Umweltbewegung politisch vereinnahmt, um linksideologische, kommunistische Ziele zu verfolgen. Das werden wir nicht ein zweites Mal zulassen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rossmann: Unfug!)
Ich darf Ihnen zum Abschluss noch ein Zitat von Greta Thunberg mitgeben: „Euch gehen die Entschuldigungen aus, uns die Zeit“.
Wir laden Sie recht herzlich ein, beim Ökostromgesetz, das wir extra wegen der linken Reichshälfte reparieren mussten, und beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mitzugehen. (Abg. Rossmann: Wo ist es denn? Wo ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz?) Das könnten wir in diesem Jahr absolut auf den Weg bringen. Hören Sie bitte mit dem Erbsenzählen auf, wenn es um große Projekte für unsere Menschheit geht! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rossmann: Wo ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz?)
15.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Feichtinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Bundesministerinnen! Frau Bundesministerin Köstinger hat vorhin gesagt, wir teilen ein Ziel, die Senkung der CO2-Emissionen. Machen wir doch Klimapolitik in Österreich genau an diesem Punkt fest!
Rückblende: Am 16.1.2018 fand eine Pressekonferenz zur Treibhausgasbilanz 2016 statt. Frau Bundesministerin Köstinger und Herr Bundesminister Hofer stellten den Statusbericht zum Klimaschutz in Österreich vor: „Für uns sind diese Daten ein wichtiger Ausgangspunkt für die Arbeit der neuen Bundesregierung [...] Sie sind nicht besonders erfreulich, aber auch nicht schlecht. Sie zeigen uns sehr deutlich, wo wir den größten Handlungsbedarf haben, wenn wir die Klimaziele für 2020 und 2030 erreichen wollen.“ – Zitat Bundesministerin Köstinger.
Zeitsprung: Mitte Jänner 2019, die Daten für das Jahr 2017 müssen der EU-Kommission bis 15.1. vorgelegt werden; das wurde auch gemacht. Man harrt gespannt der Veröffentlichung, man macht eine Presseaussendung dazu, es kommt nichts. Am 29.1. veröffentlicht dann schließlich das Umweltbundesamt, nach vielfacher Aufforderung vonseiten der Öffentlichkeit, die Zahlen. Ergebnis: Ein Anstieg von 2016 auf 2017 um rund 3,3 Prozent. Das nationale Ziel für 2017 wurde nicht erreicht, ohne zusätzliche Maßnahmen ist eine Erreichung der Klimaziele 2020 nicht gesichert. Bad News. Wie ist die Reaktion der Ministerin darauf? (Abg. Vogl: Sie twittert! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) – Da geht es Ihnen wie mir, ich habe auch keine vernommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wir haben ja eine gesetzliche Regelung, wie auf eine derartige Entwicklung zu reagieren ist. Für diesen Fall hält nämlich § 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes Folgendes fest: „Bei Überschreiten der gemäß völkerrechtlichen oder unionsrechtlichen Verpflichtungen für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen sind auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen. Diese Verhandlungen sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“ – Es ist noch immer Ende Jänner.
Am 13. März 2019 hat das Nationale Klimaschutzkomitee zu dieser Frage getagt. Dabei wurde seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus die An-
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