Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 237

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21.37.55

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon spät, aber heute habe ich mir wirklich Mühe gegeben und ein kleines Dramolett vorbereitet – kein großes Drama, aber ein kleines Dramolett. Es ist die Geschichte einer wundersamen Geldvermehrung durch die ÖVP in drei Akten, die am Schluss viele Fragen offenlässt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Akt eins: Die ÖVP gibt im Wahlkampf 13 Millionen Euro und damit um 6 Millionen Euro mehr aus, als es die gesetzliche Obergrenze erlaubt; die FPÖ gibt um 4 Millionen Euro mehr aus.

Grundsätzlich – und das wissen wir – sind Wahlkampfkostenobergrenzen dazu da, fai­re Wahlen und gleiche Voraussetzungen für alle Parteien sicherzustellen; nicht so bei der ÖVP: 7 Millionen Euro Parteienförderung, 2 Millionen Euro an Spenden, ergeben in Summe 9 Millionen Euro, der Wahlkampf hat aber 13 Millionen Euro gekostet. Span­nend bleibt, was der Rechnungshof bei seiner Überprüfung über den Verbleib der feh­lenden 4 Millionen Euro herausfindet.

Hauptprotagonistin in Akt eins ist im Übrigen die jetzige Bundesministerin und ehe­malige Wahlkampfleiterin Elisabeth Köstinger. Zwei Wochen vor der Wahl sagte sie: Wir haben klar gesagt, dass wir planen, die Wahlkampfkostenobergrenze einzuhalten, die bei uns und im Gesetz bei 7 Millionen Euro liegt, und wir sind sehr gut im Plan. – Dies war zwei Wochen vor der Wahl.

Am Ende von Akt eins gibt es daher nur zwei mögliche Interpretationen: Entweder sie wusste nicht, was sie sagt, oder sie hat bewusst die Unwahrheit gesagt.

Akt zwei wird deutlich spannender, weil die Protagonisten von Akt zwei der Bundes­kanzler und der FPÖ-Wahlkampfleiter Vilimsky sind. Ihre Bühne ist jeweils die „Kronen Zeitung“ vom Sonntag.

„Ich schlage [...] allen Parlamentsparteien vor, auch dieses Jahr auf eine Anhebung der Parteienförderung von über sieben Prozent zu verzichten und einen gemeinsamen Be­schluss zur Aussetzung der Indexierung zu fassen“, so der Bundeskanzler im Jän­ner 2019.

Vier Tage später, gleiche Bühne: Generalsekretär Vilimsky tut es dem Kanzler gleich, meldet sich ebenfalls in der „Kronen Zeitung“ zu Wort und sagt, Parteispenden müssen unbedingt mit 3 500 Euro begrenzt werden.

Kurz vor Ende von Akt zwei kündigen beide Hauptdarsteller an, die Opposition zu Ge­sprächen einzuladen. Sie ahnen es meine Damen und Herren, Akt zwei endet traurig, die Opposition wartet immer noch auf den Beginn der Gespräche.

Akt drei: Ende Februar wird ein Papier präsentiert, wie so oft eine Punktation. Dieses enthält das Gegenteil dessen, was in Akt zwei versprochen wurde, also weder die Spendenobergrenze von 3 500 Euro, die Vilimsky versprochen hat, noch ein Ausset­zen der Valorisierung. (Abg. Hafenecker: Herr Kollege! Da fehlt das Bühnenbild!) Im Übrigen kostet diese Lösung – Professor Taschner kennt sich bei geometrischen Rei­hen sicher aus – deutlich mehr als die Lösung, die es davor gab, weil natürlich die jähr­liche Valorisierung nach vier Jahren schon teurer ist als eine Valorisierung, die erst ab einem gewissen Prozentsatz greift.

Was haben wir demgegenüber vorgeschlagen? – Eine wirksame Begrenzung der Ein­zelspenden, eine Transparenz bei allen Spenden und wirksame Sanktionen bei Über­schreitung der Wahlkampfkostenobergrenzen, um eine Amerikanisierung der Verhält­nisse in Österreich zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pilz.)

 


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