Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 253

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14 betreffend „Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 619/A der Abgeordneten Mag. Wolf­gang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 ge­ändert werden (548 d.B.)“ in der 68. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 28. März 2019

Begründung

Die geltenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen es den österreichischen Bürgerin­nen nicht, nachzuvollziehen, welche Unternehmen mit welchen Ressourcen und mit welchem Ziel Lobbying betreiben und sich politischen Einfluss mittels Parteispenden erkaufen. Derzeit ist es Parteien lediglich untersagt, Spenden von Unternehmen anzu­nehmen, die sich zu 25% im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Erst ab einem Spendenbetrag von über 50.000 Euro müssen Spenden sofort an den Rechnungshof gemeldet und öffentlich gemacht werden. Bestimmungen, die das Spenden von Unter­nehmen reglementieren, die von öffentlichen Aufträgen profitieren, fehlen überhaupt.

Da die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leistet und die österreichischen Steuerzahlerinnen ein beson­deres Interesse an einer transparenten und nachvollziehbaren Vergabe der Aufträge sowie ein Recht auf eine transparente Parteienfinanzierung haben, ist jedenfalls weite­rer Handlungsbedarf gegeben. Laut einer wissenschaftlichen Studie des ANKÖ (Auf­tragnehmerkataster Österreich) belief sich das Ausschreibungsvolumen der Republik Österreich im Jahr 2015 auf 60,7 Mrd. Euro, was zum damaligen Zeitpunkt ca. 18 % der österreichischen Wirtschaftsleistung entsprochen hat.1

Vor diesem Hintergrund ist das Verbot der Spendenannahme von Unternehmen, die sich zu 25 % im Besitz der Republik befinden, zwar richtig, aber nicht ausreichend. Ins­besondere muss das Spendenverbot auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, an denen die Republik (direkt oder indirekt) beteiligt ist. Ebenso muss Unternehmen, die im Auftragnehmerkataster (ANKÖ) eingetragen sind, untersagt werden, Spenden an politische Parteien zu tätigen. Nur durch ein absolutes Spendenverbot kann im Sinne der österreichischen SteuerzahlerInnen sichergestellt werden, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen transparent, geordnet und ohne jegliche Einflussnahme von au­ßen stattfindet.

Der österreichische Gesetzgeber hat die Verpflichtung, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine transparente, unabhängige und nachvollziehbare Vergabe von öf­fentlichen Verträgen gewährleisten und keine Schlupflöcher für intransparente Partei­spenden offen lassen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesregierung wird ersucht, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen betreffend Parteispenden zu überprüfen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein Verbot von Par­teispenden

1. für Unternehmen, an denen die Republik Österreich (direkt oder indirekt) beteiligt ist, sowie

2. für Unternehmen, die öffentliche Auftragnehmer sind und / oder im Auftragnehmer­kataster (ANKÖ) aufscheinen,

beinhalten.

 


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