hann Gudenus, M.A.I.S. wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wird nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Somit ist die Tagesordnung erschöpft.
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Haider und Lopatka, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 512 der Beilagen betreffend Konsulargesetz eine Frist bis 11. April 2019 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 702/A(E) bis 717/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.37 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.36 Uhr
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