Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde eine Einigung über die Redezeit erzielt. Dementsprechend haben wir eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Damit ergeben sich folgende Redezeiten: 148 Minuten für die ÖVP, für die SPÖ und die FPÖ jeweils 132 Minuten sowie für NEOS und JETZT je 44 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten, wobei die Redezeit pro Debatte auf 5 Minuten beschränkt ist.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeit.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen und das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-IntG) geändert werden (588 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundsatzgesetz für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (589 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 680/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberales Bürgergeld (590 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Mindestsicherung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei langen Bezugsdauern (591 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf die Frau Bundesminister herzlich bei uns begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Rendi-Wagner. Ich darf ihr das Wort erteilen.
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