Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 47

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Was wir hier erleben, ist primitive Arbeit auf der Basis von primitiven Instinkten. Die we­sentlichen Baustellen der Mindestsicherung bleiben völlig unbearbeitet. Was der Rech­nungshof seit Jahren fordert, nämlich dass man die zwei sozialen Sicherungssysteme, Notstandshilfe und Mindestsicherung, zu einem System der sozialen Absicherung zu­sammenzieht, das bleibt unerledigt. Es wird weiterhin so sein, dass der Großteil der Bezieher, die Aufstocker sind, zu zwei Behörden gehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Wir werden weiterhin einen Datensalat haben, weil neun Landesgesetze se­parat gemacht werden und neun EDV-Systeme separat aufgebaut werden. Wir werden wieder keine vergleichbaren Daten haben. Das, was die alte Mindestsicherung nicht konnte, kann die neue Sozialhilfe auch nicht.

Was wir gebraucht hätten, wäre eine auszahlende Stelle für einen Bezug, nämlich das liberale Bürgergeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung zusammengezogen. Das müsste bundeseinheitlich sein und so gemacht sein, dass nicht der mehr bekommt, der sich im Behördendschungel besser auskennt, sondern dass alle von einer Stelle die­sen Bezug bekommen.

Anstatt ein Jahr lang um ein Sozialhilfegesetz so einen Wirbel zu machen, wo es um in Summe 950 Millionen Euro geht, hätte man sich auch der großen Baustelle Pensionen zuwenden können, denn dort geht es um 20 000 Millionen Euro, da geht es um 20 Mil­liarden Euro. Das ist Ihnen wurscht, das ist Ihnen piepschnurzegal, Sie rühren keinen Finger bei den Pensionen, aber zu dem Thema kann man auch keine Antiausländer­politik machen. (Beifall bei den NEOS.)

Ja, es geht Ihnen einzig und allein darum, Stimmung gegen Ausländer zu machen, es geht Ihnen einzig und allein darum, auf der Welle der Ressentiments Wahlerfolge ein­zufahren. – Das ist schmutzige Politik, das ist schäbige Politik und das ist Ihr persönli­ches Armutszeugnis. (Beifall bei den NEOS.)

10.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubob­mann Wöginger. – Bitte.


10.57.50

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon abenteuerlich, wie hier zum So­zialhilfe-Grundsatzgesetz diskutiert wird, zu einem Gesetz, das seinesgleichen sucht, meine Damen und Herren! Es ist ein weiterer Meilenstein dieser Bundesregierung und auch in der Sozialpolitik in Österreich. Wir setzen das um, was wir versprochen ha­ben – auch mit diesem Gesetz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir folgen damit eigentlich dem Grundsatz in der Sozialhilfelogik: Wir helfen jenen Men­schen, die diese Hilfe auch benötigen, weil sie sich selbst helfen möchten, aber nicht können. Wir können aber jenen, die sich selber helfen könnten, aber es nicht wollen, auf Dauer keine Unterstützung geben. Es ist auch in der Politik unsere Verantwortung, diesem Grundsatz treu und gerecht zu werden – mit einem Sozialhilfe-Grundsatzge­setz, das in Zukunft auch für alle neun Bundesländer gilt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist schon eigenartig, Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie stellen sich hier heraus, kri­tisieren das Gesetz von hinten bis vorne – und nennen keine einzige Zahl! Darum geht es doch eigentlich: Wie viel geben wir den Menschen aus den Steuertöpfen von Län­dern und Gemeinden? Die sind es nämlich, die die Sozialhilfe in Österreich bezahlen.

Für die Einzelperson ändern wir nichts an dem, was es früher gegeben hat. Es ist der Nettoausgleichszulagenrichtsatz. Das, was ein Mindestpensionist in Österreich be­kommt, bekommt eine Einzelperson, auch wenn sie in der Mindestsicherung ist. Das


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