Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 48

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sind 885 Euro netto pro Monat. Es war gut und recht, als der Kollege Hundstorfer sei­nerzeit die 15a-Vereinbarung mit uns abgeschlossen hat – und heute ist es das Teu­felswerk, ist es zu wenig! Immer dann, wenn Sie nicht regieren, gerät die SPÖ aus den Fugen. Sie haben aber auch zu akzeptieren, dass es eine andere Mehrheit hier in die­sem Hause gibt! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Uns geht es um jene, die sich in erster Linie selber nicht helfen können. Es ist eine Überbrückung, wie richtig gesagt wurde. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende werden mit diesem Gesetz bessergestellt. Menschen mit Behinderung bekommen 160 Euro pro Monat mehr. Wir haben einen zusätzlichen Bonus für die Kinder von Al­leinerziehenden – Kollege Loacker hat das richtig angesprochen –, das sind die größ­ten Gruppen, das sind die Einzelpersonen und jene, die alleinerziehend sind. (Präsi­dentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben einen Wiedereinsteigerbonus, das heißt, Leistung muss angerechnet wer­den. Wer arbeitet, darf sich für maximal zwölf Monate einen Teil des Erwerbseinkom­mens zusätzlich behalten. Warum? – Weil wir die Menschen sonst nicht in Arbeit brin­gen, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, mit welchen Scheuklappen Sie in Ihren Wahlkreisen unterwegs sind. Im Übrigen sagen das auch Ihre Mitglieder draußen in den Regionen, die stehen nämlich zu dem Gesetz, die verstehen, dass wir da eine Hö­he brauchen, die angemessen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung, die sehr große Spielräume bietet. Warum? – Weil wir da in der Grundsatzgesetzgebung sind, und daher brauchen wir Spielräume für die Vollzugsbehörden, in diesem Sinne für die Bezirkshauptmannschaften und auch für die Magistrate. Ich bin selber durch die Bundesländer gefahren, vor allem auch durch die westlichen, weil es da spezielle Situationen am Wohnungssektor gibt. Woh­nungen sind in Salzburg, in Innsbruck und in Bregenz teurer, das ist unbestritten; daher haben wir gemeinsam eine Lösung geschaffen, dass die Länder die Möglichkeit haben, da bis zu 30 Prozent dazuzugeben – weil wir das verstehen.

Dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist ein Gesetz mit Hausverstand, meine Damen und Herren, und das ist auch ein Zeichen dieser Bundesregierung, dass letzten Endes mit Hausverstand gearbeitet wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Kommen wir zu den Kindern: Armut, Kinder bekommen kein Geld mehr. – Es ist ei­gentlich mein Grundverständnis, dass von diesem Pult aus nicht ständig die Unwahr­heit gesagt werden darf. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich sehe das aber in Permanenz, seit die SPÖ in Opposition ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eine fünfköpfige Familie – Eltern mit drei Kindern – bekommt in Zukunft einen Nettobe­trag von 1 640 Euro pro Monat an Sozialhilfe. Dazu kommt die Familienbeihilfe für die drei Kinder mit rund 630 Euro. Das sind 2 270 Euro (Ruf bei der FPÖ: Netto!) netto pro Monat für diese fünfköpfige Familie. (Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt frage ich Sie eines: Was erzählen Sie Ihrem Tischler, was erzählen Sie der Kellnerin, was erzählen Sie einem Koch, was erzählen Sie jemandem, der 40 Stunden in der Woche in einem Industriebetrieb arbei­tet und dort als Schweißer tätig ist und 2 200 Euro brutto verdient (Abg. Yildirim: Dass er unterbezahlt ist!) und mit seinen Abgaben dafür sorgt, dass diese Sozialhilfe letzten Endes ausbezahlt werden kann? – Die Antwort auf diese Frage sind Sie uns schuldig geblieben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es sind 1 000 Euro für drei Kinder. Ich fordere nicht nur die SPÖ, sondern auch alle an­deren Organisationen auf, die mit diesen 43, 44 Euro hausieren gehen: Die Familien­beihilfe gehört dazugerechnet! Das gehört zum Einkommen dazu, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


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