Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 51

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den von Menschen an andere Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Dies ist nun nicht mehr geplant, aber ich muss wirklich sagen, auch wenn dieser Abänderungs­antrag unterstützenswert ist, fühlt es sich nicht richtig an, was aktuell hier debattiert wird. (Beifall bei JETZT.)

Es kann nicht sein, dass es die Zivilgesellschaft braucht, dass es soziale Organisa­tionen braucht, die an Ihrer Regierungsvorlage derartige Kritik üben müssen, derartig aufschreien müssen, damit es schlussendlich zu einem Abänderungsantrag in diese Richtung kommt.

Abgesehen davon sind Sie aber Ihrer Linie treu geblieben. Das Expertenhearing ist schon einige Male erwähnt worden. Ich habe es erschütternd gefunden, wie sämtliche Bedenken, die von hochrangigen Sozialexperten und -expertinnen in diesem Land ge­äußert worden sind, sämtliche Kritik einfach zur Seite gewischt worden ist, als hätte es sie nicht gegeben. Vielleicht sind einige Punkte auch überhört worden, ich habe ge­dacht, ich werde bei dieser Gelegenheit auf alle Fälle noch einmal ansprechen, was die wichtigsten, zentralen Kritikpunkte im Hearing gewesen sind, um ein bisschen Sach­lichkeit in das Thema zu bringen.

Einer der größten Kritikpunkte war, dass Menschen, die sich bereits in einer sozialen Notlage befinden, weiter an den Rand gedrängt werden, weil bei den aktuellen Zahlen zur Armutsschwelle nämlich nicht die EU-SILC-Daten herangezogen werden, wodurch sich eine niedrigere Zahl ergibt.

Sie ignorieren auch völkerrechtliche Verpflichtungen, das war einer der größten Kritik­punkte. Es wurde bemängelt, dass nämlich unter anderem die Kinderrechtskonvention und die Behindertenrechtskonvention nicht in einem Ausmaß eingehalten werden, in dem es diesen Menschen eigentlich zustehen würde, nämlich was die Chancengleich­heit für Kinder und für Menschen mit Behinderung betrifft. Ich habe es im Ausschuss bereits angeführt: Ein Kind kann nichts dafür, dass seine Eltern Sozialhilfe empfangen. Ein Kind kann nichts dafür. Deshalb darf es auch nicht die Folge der Politik sein, dass wir diesen Kindern die Zukunftschancen verbauen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Sie nennen das degressiv gestaffelt – das ist eine Umschreibung dafür, dass es in der Zukunft für mehrere Kinder weniger Unterstützungsleistungen geben wird, dass sich auf die Summe der Kinder gerechnet die Unterstützungsleistung mit einem weiteren Kind reduzieren wird. Das nennen Sie degressiv gestaffelt, ich nenne es Zukunftsraub diesen Kindern gegenüber. (Beifall bei JETZT.)

Was den Föderalismusdschungel betrifft, ist im Ausschuss auch schon einiges gesagt worden. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Unter anderem hat eine Behinderung nichts mit fehlendem Leistungswillen zu tun. (Abg. Gödl: Hat er ja gesagt!) Eine Behinderung hat nichts damit zu tun, dass ein Mensch nicht bereit wäre, zu arbeiten. Aber dem­entsprechend ist die Situation gegeben, dass diese Menschen auf eine Sozialleistung angewiesen sind, dass sie auf Mindestsicherung oder zukünftig Sozialhilfe angewiesen sind.

Was Sie aber machen, ist, nach dem Grad der Behinderung zu unterscheiden. Sie un­terscheiden gezielt: Wer hat über 50 Prozent Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und wer hat weniger? Menschen, die weniger eingeschränkt sind, haben nämlich überhaupt keinen Anspruch auf den von Ihnen, Frau Ministerin, und von Ihnen, Kollege Wöginger, erwähnten Bonus für Menschen mit Behinderung. (Ruf bei der ÖVP: War bisher auch so!) Menschen mit unter 50 Prozent Behinderung haben keinen Anspruch darauf. (Abg. Gödl: Das ist nicht neu!) Warum unterscheiden Sie hier? Warum wird hier gezielt getrennt? – Je nachdem, ob ausreichend Behinderung vorliegt oder nicht, gibt es eine


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