Unterstützung oder es gibt keine Unterstützung. Ich finde das wirklich nicht in Ordnung, das ist meiner Meinung nach keine Sozialpolitik, dieses Gesetz beinhaltet keinen gerechten Anspruch.
Es geht dann weiter, was die Einrechnung von Wohnkosten betrifft, es geht weiter, was die Einrechnung von Lebenshaltungskosten betrifft – all diese Punkte schieben Sie auf die Länder ab. Sie gehen her und sagen: Wir machen eine Obergrenze. Doch ein Mindestmaß für ein menschenwürdiges Leben schreiben Sie nicht fest, das überlassen Sie den Ländern. Das ist genau meine Kritik, denn da entsteht dieses Föderalismusmonster, das Sie hiermit entfesseln. Sie starten ein Race to the bottom – wer weniger Sozialleistung zahlt, wird am Ende des Tages belohnt werden. Wer bietet weniger? – Das ist genau dieser Ausgrenzungswettbewerb, den ich gezielt ablehne.
Sie gehen auch in Richtung Sachleistungen – es gab große Kritik eines Experten, von Professor Dimmel von der Universität Salzburg, der angeführt hat, für Menschen, die aus der Sozialhilfe eine Sozialleistung erhalten, Sachleistungen im Wohnkostenbereich einzuführen, entspreche einer Stigmatisierung dieser Menschen. Er hat auch geschildert, warum: Es ist für einen Vermieter oft nicht wünschenswert, einem Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu vermieten, einfach weil diese Menschen vielleicht für unzuverlässig gehalten werden und in der Folge zudem in eine Situation gedrängt werden, die es ihnen verunmöglicht, Zugang zu adäquatem Wohnraum zu erhalten.
Ein Punkt, der mir im Hearing besonders wichtig war und den ich auch stark kritisiert habe, ist die Sanktionierung, wenn sich Menschen um einen Job bemühen. Sie bemühen sich um einen Job, sie bemühen sich um eine Ausbildung, aber sie beziehen noch Sozialhilfe. Genau bei diesen Personengruppen planen Sie eine finanzielle Einschränkung. Sie verlangen nämlich, dass eine betroffene Person, die eine Ausbildung braucht, sich diese selbst bezahlen soll – und Sie wollen die Sozialhilfe noch um 300 Euro kürzen. Einen Gruß an alle Menschen da draußen, die noch nicht die Ausbildung haben, die diese Regierung vorschreibt, die noch nicht die Kriterien erfüllen, die diese Regierung zukünftig vorschreibt! Es wird finanzielle Kürzungen geben, mit denen eine Kürzung der Sozialhilfe einhergehen wird.
Das ist die aktuelle Situation, die wir vorfinden. Das ist auch der Grund, aus dem ich frage, warum in dem Entwurf keine Mussbestimmung für Alleinerziehende enthalten ist. Sie rühmen sich und sagen: Wir werden die Situation für Alleinerziehende verbessern. – Nein, das machen Sie nicht. Sie lassen es offen. Sie lassen offen, ob es durch die Länder etwas dazu kommen kann oder nicht. Wieso schafft es diese Bundesregierung allerdings nicht, ein Mindestmaß für ein menschenwürdiges Leben zu definieren und dieses zu gewährleisten, anstatt dies den Bundesländern zu überlassen? (Abg. Gödl: Haben Sie schon etwas von Artikel 12 gehört?) Denn das ist es, was wir als gerecht der Bevölkerung gegenüber empfinden, die sich in einer Notlage befindet. (Abg. Gödl: Sie brauchen einen Nachhilfekurs in Verfassungsrecht! – Abg. Steinacker: Bilden Sie ... Bundesverfassung!)
Ich möchte auch noch einen Antrag einbringen – wenn es nichts hilft, dann schadet es wenigstens nicht. Sie gehen her und sagen, die UN-Kinderrechtskonvention ist Ihnen egal, es wird pro Kind schlussendlich gestaffelt weniger bezahlt, sie sollen es sich aufteilen, Menschen mit Behinderung werden nach dem Grad ihrer Behinderung beurteilt, Wohnkosten werden eingerechnet, wenn diese in einer Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern leben, sollen sie entsprechend weniger erhalten, oder die Bundesländer regeln es. Dazu möchte ich wirklich sagen: Wenn Sie die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention einhalten wollen, dann bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen, weil er das gewährleisten und Ihre Behauptung, dass Sie das ohnehin tun würden, entkräften würde.
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