Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 50

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len jenen Menschen helfen, die Hilfe brauchen, aber jene, die arbeiten können, müs­sen auch arbeiten. – Danke, Frau Bundesministerin, dass wir dieses Gesetz gemein­sam ausgearbeitet haben. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Eigentlich wäre jetzt alles gesagt! – Abg. Leichtfried: Das war bis jetzt der kürzeste Applaus!)

11.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Da­niela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


11.08.47

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Kollege Wöginger, Sie stellen sich hier heraus und führen zwei Beispiele an: Sie rechnen auf der einen Seite hoch, was ein Mindestsicherungs-, ein Sozialhilfeemp­fänger zukünftig bekommen wird, schmücken es mit Familienbeihilfe aus und fügen al­le Sozialleistungen hinzu, die dieser Staat für Menschen, die eine Familie haben und auch bedürftig sind, zur Verfügung stellt. Dem stellen Sie ein Erwerbseinkommen ge­genüber, ohne anzuführen, dass es auch für diese Menschen und für diese Familien, die tagtäglich einem Beruf nachgehen, sehr wohl auch eine Familienbeihilfe gibt, sehr wohl auch Sozialleistungen gibt. Da würden die Zahlen nämlich ganz anders ausse­hen, da würden wir nicht auf dieselben Beträge kommen, sondern da würde man einen entsprechend höheren Betrag erwähnen müssen.

Wenn Sie hier draußen stehen und sagen, an diesem Pult solle die Wahrheit gesagt werden, es sei unredlich, hier etwas zu verschweigen, dann bitte ich Sie, bei der Wahr­heit zu bleiben (Abg. Wöginger: Ja!) und die Zahlen vollständig zu erwähnen, denn alles andere ist genau, was Sie gesagt haben: nämlich unredlich. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Eigentlich überall soll die Wahrheit gesagt werden, nicht nur dort!)

Ich möchte vielleicht mit dem Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, der heute eingelangt ist, beginnen. Wenn es mir auch schwer fällt, etwas Positives an dieser Re­gierungsvorlage zu finden, so möchte ich doch damit anfangen, jene Punkte zu erwäh­nen, die ich unterstützenswert finde.

Es gibt zwei wichtige Klarstellungen, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz betreffen: Erstens soll der Heizkostenzuschuss, der etwa von einer Gemeinde gewährt wird, nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden.

Zweite Klarstellung: Private Spenden müssen oder dürfen – im Unterschied zum ur­sprünglichen Entwurf – auch nicht in Abzug gebracht werden. – So, das war es. Das sind die zwei Punkte, die ich als unterstützenswert einstufe.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie aber: Ist es nicht erschütternd, dass es, wenn hier eine Regierung ein Sozialhilfegesetz vorlegt – das heißt, ein Ge­setz, das Menschen in einer Notlage helfen soll –, die gesamte, geeinte Opposition braucht, es Sozialorganisationen braucht, es die Zivilgesellschaft braucht, die genau in diese Richtung drängen, damit es überhaupt zu so einem Abänderungsantrag kommt, der hier eingebracht wird? (Beifall bei JETZT.) Ist es nicht erschütternd? (Abg. Neu­bauer: Nein!) Ich bin der festen Überzeugung. Womöglich liege ich diesbezüglich falsch (Abg. Zarits: Ja, sicher!), vielleicht ist es mit dieser neuen türkis-blauen Regie­rung denkbar geworden, dass man es überhaupt in Erwägung zieht, Hilfeleistungen, die Menschen anderen Menschen gegeben haben, von der Sozialleistung abzuziehen. Vielleicht ist es im Sinne dieser neuen Regierung moralisch zu rechtfertigen, dass sich der Finanzminister am Ende des Tages genau diese Ausgaben spart – nämlich Spen-


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