Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 54

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Menschen mit Behinderung auch aus dem Grund diskriminiert werden, weil sie kör­perlich nicht über die Voraussetzung verfügen, eine Situation herbeizuführen, in der sie unabhängig von sozialen Hilfeleistungen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und KonsumentInnenschutz, wird aufgefordert, im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzge­setzes die vollumfängliche Einhaltung der Bestimmungen sowohl der UN-Behinderten­rechtskonvention, als auch der UN-Kinderrechtskonvention sicher zu stellen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.


11.19.20

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Wissen dessen, dass es ein gutes Gesetz ist, das wir heute verabschieden werden, bin ich auch dessen gewiss, dass laut einer Umfrage 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung dieses Gesetz ebenfalls für gut befinden. (Zwischenruf des Abg. Drozda. – Abg. Loacker: Ja, genau!)

Das heißt, diese Bundesregierung ist auf einem guten Weg, im Sinne der Bevölkerung auch gute Gesetze zu machen, die von der Bevölkerung als solche auch anerkannt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwi­schenruf des Abg. Drozda. Heiterkeit des Abg. Loacker.)

Und ihr von der Sozialdemokratie solltet euch überlegen – lieber Kollege Drozda, der du mich gerade so anlächelst (Zwischenruf des Abg. Wittmann–, ob eure Haltung wirklich so grenzgenial ist, wenn 61 Prozent der sozialdemokratischen Wähler dieses Gesetz ebenfalls für gut befinden. Das solltet ihr euren Wählern erklären, warum ihr eine derartige Haltung an den Tag legt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Loacker, auch 65 Prozent der NEOS-Wähler befürworten dieses Gesetz laut dieser Umfrage, die repräsentativ ist. (Abg. Loacker schüttelt den Kopf und macht eine ablehnende Handbewegung. Zwischenruf des Abg. Drozda. Abg. Knes: Ha, ha!)

Auch da solltet ihr also vielleicht überlegen, ob eure Haltung wirklich so gut ist. (Zwi­schenruf des Abg. Wittmann.) Ich glaube, das Gesetz ist gut, es zeugt von einer ho­hen Moral und Verantwortung und ist vor allem treffsicher.

Frau Kollegin Holzinger-Vogtenhuber, Sie haben zuerst gesagt, dass der Abänderungs­antrag grenzwertig sei. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Ich darf Ihnen sagen: Er entstand im Wesentlichen aus einer öffentlichen Diskussion, die wir in ganz großer Breite geführt haben. (Abg. Loacker: Haben Sie die Umfrage in Ihrer Nachbar­schaft gemacht?) Eine solch große Beteiligung wie jetzt, inklusive Hearing, hat es bei diesem Gesetz kaum jemals vorher gegeben. Es ist das Wesen eines demokratischen Prozesses, dass man – und das hat die Bundesregierung auch bewiesen – gute Vor­schläge auch nachträglich noch einarbeiten kann, gewisse Gesetzestexte noch konkre-


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