12.45
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Neugestaltung der Mindestsicherung wird nun, wie es auch Kollege Loacker vorhin erwähnt hat, schon sehr lange in diesem Haus diskutiert, also seit über einem Jahr, seitdem die erste Grundsatzpunktation der Bundesregierung eingebracht wurde. Sie ist also tatsächlich ausführlich diskutiert worden.
Wie, glaube ich, alle Redner der Regierungsparteien klargestellt haben, geht es in keiner Weise um Einsparungen im System, sondern es geht vor allem darum, ein System gerechter aufzustellen. Es muss einfach klar sein, dass der, der in unserem Staat arbeiten geht und in ein Sozialsystem einzahlt, nicht der Dumme sein darf. Wer arbeiten geht, darf eben nicht der Dumme sein, sondern muss am Ende des Tages auch mehr zum Leben haben als der, der von der Solidargemeinschaft unterstützt wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir haben das nun auch einer anderen Wortwahl ausgesetzt, denn in Zukunft heißt es nicht mehr Mindestsicherung, sondern Sozialhilfe. Das finde ich insofern richtig und wichtig, als mit dieser Unterstützungsleistung seitens des Staates für jedermann klargestellt sein soll: Es ist eine Hilfestellung. Hilfe heißt, dass jemand anderer jemandem in einer Notlage zur Seite steht und unter die Arme greift. Hilfe im Sinne unseres Sozialstaates heißt, dass jemand einen Geldbezug bekommt, den ja jemand anderer vorher einzahlen muss. Das Geld kommt ja bekanntlich nicht vom Himmel, sondern muss vorher von jemandem – von der Solidargemeinschaft – erwirtschaftet werden. Daher ist diese Umbenennung in Sozialhilfe durchaus richtig und rechtmäßig.
Natürlich stellen wir uns ganz stark die Frage der Gerechtigkeit. Wenn du, Beppo Muchitsch, sagst, wie das zu Hause in den Wahlkreisen ist, kommt mir das manchmal so vor – ah, nun ist er eh da, Beppo Muchitsch! –, als ob du nicht mehr bei deiner Bevölkerung und in deinem Wahlkreis unterwegs bist. Tatsächlich gab es nämlich schon in der Wahlbewegung zuvor, aber auch in den letzten Monaten und Jahren immer wieder den Hinweis aus der Bevölkerung an uns Volksvertreter: Wir haben da in manchen Bereichen kein ausbalanciertes, gerechtes System.
Vor einigen Wochen ist ein Bediensteter einer Sozialeinrichtung, der als Heimhelfer angestellt ist, zu mir gekommen, und hat sich – er hat gehört, welche hohen Sätze über die Mindestsicherung in Österreich ausbezahlt werden – darüber beschwert, dass er glaubt, dass er gar nicht mehr als das verdient, was er über den Sozialstaat erhalten könnte. Ich habe ihm gesagt, ich kann das so nicht sagen, aber wenn er bereit wäre, mir seinen Gehaltszettel zu bringen, könnte ich das verifizieren.
Er hat mir seinen Gehaltszettel gebracht. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Sein Gehaltszettel vom April 2019 – also ganz aktuell – besagt (aus einem Schriftstück vorlesend), er verdient als Heimhelfer in einer staatlichen Einrichtung bei voller Beschäftigung 1 903,80 Euro brutto. Davon muss er 325 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen abliefern und 134 Euro an Lohnsteuer bezahlen. Es bleiben ihm bei voller Beschäftigung in einer Einrichtung in Graz-Umgebung also 1 443 Euro übrig.
Dann habe ich nachgefragt, wie seine Familiensituation ist: Sie haben kleine Kinder (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Leichtfried) und die Frau ist in Teilzeit beschäftigt – sie verdient etwa 500, 600 Euro netto noch dazu. Das heißt, diese Familie mit Kindern hat circa 2 000 Euro netto monatlich zur Verfügung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Gleichzeitig habe ich hier einen ganz aktuellen Mindestsicherungsbescheid in der Hand (ein Schriftstück in die Höhe haltend). Der ist von jemandem aus meinem Bezirk, der nicht ganz weit weg von dieser ersten Person wohnhaft ist – also in einer anderen
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