Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 79

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Fall eine sinnvolle Sache –, aber, sehr geehrte Damen und Herren, welche Aussage­kraft hat dabei die Angabe von Staatsangehörigkeit und Geburtsort der leiblichen El­tern von Sozialhilfeantragstellern und -antragstellerinnen? Welche statistische Rele­vanz haben die Staatsangehörigkeit und der Geburtsort der leiblichen Eltern eines Menschen, der in Not geraten ist? Was genau bezwecken Sie mit der Erhebung dieser Daten?

Daten, aus welchen die rassische und ethnische Herkunft hervorgehen, stellen nicht zu Unrecht sensible Daten dar, die ganz besonderen Schutz genießen. Haben Sie schon einmal etwas von der Datenschutz-Grundverordnung gehört? – Laut Artikel 9, sehr ge­ehrte Damen und Herren, ist das grundsätzlich untersagt, mit der gegenständlichen Gesetzesänderung wird dieses Verbot aber umgangen.

Die Bundesstatistikanstalt soll Informationen über Sozialhilfebezieherinnen und -bezie­her in die Transparenzdatenbank übermitteln. Es geht um Steuergelder, und mit diesen ist sparsam umzugehen. Dazu dienen auch Erhebungen über – ich sage jetzt einfach – Transferleistungen. Jährlich werden jedoch auch Milliarden an Steuergeldern unter dem Titel Förderungen, Subventionen und Zuschüsse an Konzerne und an unter­schiedlichste Personengruppen wie Landwirte und Landwirtinnen ausbezahlt. Dabei mag es sich durchaus um gute und sinnvolle Investitionen und Ausgaben handeln – wie jene zur Armutsbekämpfung –, aber warum werden dabei nur einzelne Teilbe­reiche herausgepickt und in die Transparenzdatenbank eingespeist?! Geldflüsse aus öffentlichen Mitteln sind sichtbar zu machen – dann aber alle!

Warum persönliche Merkmale von SozialhilfebezieherInnen bemerkenswerter sind als Geldflüsse an andere Personengruppen, ist für mich auf den ersten Blick nicht nach­vollziehbar. Auf den zweiten Blick könnte man einen Plan vermuten. Wann werden Sie aufhören, schwache Menschen zu stigmatisieren? Wann werden Sie aufhören, Men­schen nicht zuletzt auch dadurch, dass bei manchen etwas öffentlich gemacht wird, was bei anderen unsichtbar bleibt, gegeneinander auszuspielen?

Nur eine völlige Transparenz in diesem Bereich würde es möglich machen, die Rela­tion richtig zu erkennen. Wenn jedoch lediglich einseitig zum Zwecke der Stimmungs­mache Daten offengelegt werden, geht damit heute ein Stück Anstand und Mitmensch­lichkeit in Österreich verloren. (Beifall bei der SPÖ.) Dieses Land braucht aber mehr Anstand und Mitmenschlichkeit, sehr geehrte Damen und Herren. Bekämpfen wir die Armut und nicht die Armen!

An dieser Stelle möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionspar­teien kurz mitteilen, dass wir ihren Anträgen nicht aus dem Grund nicht zustimmen werden, weil wir sie für nicht sinnvoll halten, sondern weil wir einen Rückverweisungs­antrag stellen werden – das ist der einzige Grund und sonst nichts. Alle Ihre Anträge sind legitim, aber wir sind der Meinung, das gehört grundsätzlich in die Ausschüsse zu­rück. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlin­ger. – Bitte.


12.56.34

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Frau Kollegin Yildirim, ich darf nur eine kleine Anmerkung machen: Die Ge­burtsdaten und Geburtsorte der Eltern der Sozialhilfeantragsteller werden seit vielen Jahren erhoben – eingeführt vom Herrn Minister Rudolf Hundstorfer – und sie sind selbst­verständlich nirgendwo öffentlich zugänglich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)

 


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