4. In § 6 Abs. 1 zweiter Satz wird nach dem Wort „Fernsprechentgeltzuschussgesetz“ die Wortfolge „BGBl. I Nr. 142/2000 in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2016,“ eingefügt.
5. In § 6 Abs. 3 wird die Wortfolge „Einhebung von Zuschlägen gemäß Abs. 2“ durch die Wortfolge „Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 1 (§ 4 Abs. 1):
Die sprachliche Erweiterung soll klarstellen, dass die Verteilernetzbetreiber ihre Rechte und Pflichten nach diesem Bundesgesetz auch an Dritte übertragen können. Diese Änderung bietet die Möglichkeit einer besseren operativen Abwicklung.
Zu Z 2 (§ 5 Abs. 2a):
Unter den außergewöhnlichen Naturereignissen im Sinne des § 5 Abs. 2a können insbesondere folgende Fallkonstellationen verstanden werden: Borkenkäferkalamität, überdurchschnittlicher Schnee- und Eisbruch sowie Windwurf.
Zu Z 3 und Z 4 (§ 6 Abs. 1):
Die Regierungsvorlage verweist lediglich auf das Netznutzungsentgelt; entsprechend der Regel in § 48 ÖSG 2012 sollen die benötigten Mittel indes auch in Form eines Zuschlages zum Netzverlustentgelt eingehoben werden können. In diesem Sinn wird der Passus erstreckt. Die Ergänzung in § 6 Abs. 1 zweiter Satz stellt sicher, dass sämtliche Verweise auf andere Gesetze statisch ausgestaltet sind.
Zu Z 5 (§ 6 Abs. 3):
Die Änderung stellt sicher, dass den Verteilernetzbetreibern die durch die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz anfallenden Aufwendungen zu ersetzen sind. Bereits die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (RV 558 BlgNR 26. GP 2, 3) hatten den Aufwandersatz nicht auf die Einhebung von Zuschlägen gemäß § 6 Abs. 2 beschränkt gesehen. Mit dem Abänderungsantrag wird die textliche Ausgestaltung in § 6 Abs. 3 nun nachgezogen.
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der ordnungsgemäß eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Schellhorn, ich habe ja fast schon aufpassen müssen, dass ich auf dieser Anbiederungsspur Richtung ÖVP nicht ausrutschte. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Diese Doppelstrategie fahren Sie bei einigen Gesetzen; das war schon beim 12-Stunden-Tag so, da haben Sie die ganze Plenarsitzung lang dagegenargumentiert und dann dafürgestimmt. Jetzt haben Sie uns auch sehr ausführlich die Schwächen dieses Gesetzes zur Kenntnis gebracht und dargelegt, was man mit den Geldern Sinnvolleres anstellen könnte. (Abg. Schellhorn: Was ist jetzt die G’schicht?)
Anscheinend muss ich hier mit ein paar Märchen aufräumen. Sagen Sie, glauben Sie das, was Sie hier sagen, die ständigen Schuldzuweisungen, eigentlich selbst? (Ruf bei
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