reits die ökologische Problematik des Sohledurchbruchs in Aussicht haben und es trotz des enormen Engagements – auch finanzieller Art und Weise – des Betreibers noch immer nicht möglich ist, ein entsprechendes Projekt, ein Kraftwerk im entsprechenden Ausmaß zu planen und zu bauen, damit auch dieser Sohleeinbruch hintangehalten werden kann.
Damit bin ich bei einer Meinung, die mir sehr wichtig ist, nämlich dass hier alles getan werden muss, dass es auf EU-Seite, nämlich trotz des Versuchs einer Verhinderung durch Natura-2000-Projekte, in Zukunft möglich gemacht werden muss, dass in Österreich diese wichtige Energiequelle Wasserkraft zum Durchbruch kommen kann – hier als Paradebeispiel an Inn und Salzach, ökologisch und ökonomisch wichtig.
Aber ich sage noch etwas dazu: Wenn es in Zukunft – von vielen Geplänkeln getragen – verhindert werden sollte, dass wir die Wasserkraft ausnützen – zwei Drittel der Stromerzeugung basieren bereits auf Wasserkraft, und wir können das restliche Drittel auch noch allein aus Wasserkraft schöpfen; wir könnten es, wenn wir wollten –, dann wird die Sache wahrscheinlich dahin gehend keinen guten Ausgang nehmen, dass wir die zu hoch, uns motivierend, vorgegebenen Klimaziele nicht erreichen werden. Eines ist nämlich auch klar: Wenn das Donaukraftwerk Altenwörth mehr Strom produziert als alle Windkrafträder in Niederösterreich zusammen, dann frage ich mich schon: Auf welche Technologien sollen wir in Zukunft setzen? (Zwischenruf des Abg. Vogl.)
Das ist eine ganz entscheidende Frage, wenn ich davon ausgehe, dass die wichtigsten und effizientesten Stromerzeugungssysteme zum Durchbruch kommen müssen, nicht jene, die mit Förderungen ewig am Tropf gehalten werden. Marktfähigkeit muss gegeben sein, und da werden wir in Zukunft noch eine Menge zu tun haben, da werden wir noch eine Menge zu diskutieren haben.
Ich appelliere an alle Energiesprecher, da im Sinne von Österreich an einem Strang zu ziehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.32
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend einheitliche Vorgangsweise durch Berücksichtigung eines Muster-Landesausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grundsatzgesetz durch die Landesgesetzgeber
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (558 d.B.): Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz) (566 d.B.) in der 72. Sitzung des Nationalrates am 25. April 2019
Mit der diesem Entschließungsantrag zugrundeliegenden Regierungsvorlage betreffend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz) werden nunmehr die Bundesländer als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil – in Entsprechung des Grundsatzgesetzes des Bundes - zu fördern.
Im Sinne einer möglichst einheitlichen Vorgangsweise der Bundesländer wurde nunmehr seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus ein „Muster-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite