Landesausführungsgesetz“, das den Vorgaben des Grundsatzgesetzes entspricht, und in welchem die bereits im Vorblatt zur gegenständlichen Regierungsvorlage vorgeschlagenen Nachfolgetarife festgeschrieben sind, erarbeitet. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Länder, der im Rahmen des Begutachtungsverfahren artikuliert wurde.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten soll nunmehr auf die Bundesländer dahingehend eingewirkt werden, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. „Muster-Ausführungsgesetzes“ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolgetarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, auf die Bundesländer dahingehend einzuwirken, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. „Muster-Ausführungsgesetzes“ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolgetarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt, ausreichend unterschrieben und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Feichtinger zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Klinger hat in seiner Rede vorhin behauptet, wir hätten das Pariser Klimaabkommen hier einmütig beschlossen.
Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ hat dagegen gestimmt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Ruf bei der SPÖ: ... hat jemand anderer die Rede geschrieben!)
14.33
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte schön.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Ich verrate Ihnen jetzt ein kleines Geheimnis: Ich habe heute insgeheim darauf gehofft, dass ich mich als Vertreterin der Opposition hier herstellen und diese Bundesregierung loben kann (Ruf bei der ÖVP: ... nicht über die Lippen!) – ein Lob für einen sinnvollen und nachhaltigen Gesetzesvorschlag zum Thema Biomasseförderung –, aber leider kann ich das nicht, denn das, was Sie uns jetzt als Grundsatzgesetz vorgelegt haben, entspricht eben nicht etwas, was zu loben ist, sondern es ist im Gegenteil nicht lobenswert und es ist der sprichwörtliche Holzweg.
Warum sage ich das? – Wir alle wissen, mit welchen Unsicherheiten die Betreiber von Biomassekraftwerken im Augenblick konfrontiert sind, aus dem ganz einfachen Grund,
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