dass eben diese Regelung ausläuft, und wir wissen auch, dass es jetzt besonders kritisch ist, weil es im Augenblick diese großen, großen Mengen an Schadholz durch Windbruch und Borkenkäfer gibt. Das heißt, es besteht wirklich dringender Handlungsbedarf, und Ihre Aufgabe als Bundesregierung wäre es gewesen, die Zeit seit dem Scheitern des Ökostrompakets sinnvoll zu nützen und eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten, die auch von den Beteiligten mitgetragen wird und die auch an die durchaus sinnvollen Bestimmungen im Ökostrompaket angelehnt gewesen wäre, die wir NEOS im Februar auch mitgetragen haben.
Doch was machen Sie? – Sie verlieren sich im Klein-Klein, sie präsentieren heute einen Gesetzesvorschlag, der im Vergleich zum Ökostrompaket wirklich Nachteile inkludiert und einen klaren Rückschritt bedeutet – und zwar sind es im Wesentlichen drei Punkte, und auf diese möchte ich nun eingehen.
Der erste, das wurde heute auch schon angesprochen, ist diese bundesweit einheitliche Regelung, die gefallen ist. Sie wollen es jetzt den Bundesländern überlassen, die jeweiligen Förderregime für die Biomasse zu gestalten. Das bedeutet nicht nur einen möglichen Preiskampf, eine Standortungleichheit und am Ende des Tages mehr Bürokratie, es erschließt sich mir einfach nicht, was es bringen soll. – Ja, jetzt werden die Kollegen von der ÖVP und von der FPÖ sagen: Wir haben eh einen Entschließungsantrag eingebracht, damit wir das ein bisschen austarieren können! Ich glaube, Kollege Klinger hat gerade gesagt, das ist dann quasi eh rechtlich verbindlich, aber, meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass dieser Inhalt eben nicht rechtlich verbindlich ist, und das ist das große Problem.
Der nächste große Unsicherheitsfaktor, der heute noch gar nicht angesprochen wurde, ist die EU-Ebene. – Im Gegensatz zu Ihrem Ministerium, Frau Bundesminister, haben sich viele Brancheninsider und auch profunde Wettbewerbsrechtler schon geäußert und gesagt, dass es wahrscheinlich auf EU-Ebene nicht halten wird, weil das vorliegende Gesetz gar nicht unter das von der EU genehmigte Fördersystem fällt. Das heißt, am Ende des Tages kann es hier für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu Rückzahlungen von Förderungen kommen, und das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.
Drittens: Als Draufgabe soll spätestens nächstes Jahr, auch das wurde schon angesprochen, ein neues Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das EAG, kommen, und niemand weiß, ob es dann nicht wieder zur nächsten Änderung dieses Biomassegesetzes kommt, und das ist natürlich wiederum sehr, sehr schwierig für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die ja planen wollen und Rechtssicherheit brauchen.
Was wäre also die Lösung gewesen? – Es wäre weit sinnvoller gewesen, gleich gemeinsam am neuen EAG, inklusive der Biomasse, zu arbeiten und so nachhaltig die Rechtssicherheit und die Planungssicherheit für die Betreiber, für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu generieren. Wenn man sich die kritischen Stellungnahmen anschaut, die von fast allen Stakeholdern kommen, dann weiß man auch, dass das eigentlich die richtige Antwort gewesen wäre: Es wäre am sinnvollsten gewesen, es gleich gemeinsam zu erarbeiten.
Weil wir gerade von den Stakeholdern sprechen: Es ist interessant, wenn man sich anschaut, wie auf dieses Gesetz reagiert wurde, denn von fast allen Bundesländern, auch von den schwarzen Bundesländern, vom Städtebund, von der Papierindustrie, der Vereinigung Österreichischer Elektrizitätswerke, der IV, der Arbeiterkammer, der IG-Holzkraft bis hin zu Oesterreichs Energie haben eigentlich fast alle gesagt, dass es massive Probleme bei der Umsetzung dieses Gesetzes geben wird. – Das sollte Ihnen doch eigentlich zu denken geben, wenn so viele relevante Akteure jetzt im Augenblick bestenfalls verhalten auf dieses neue Gesetz reagieren.
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