Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 129

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ist gleich mies, daher ist da nicht zu differenzieren. Ich sage, das ist auch unsere klare Haltung.

Zu den Fragen 4 und 5:

Wie der Herr Bundeskanzler bereits in der letzten Bundesratssitzung ausgeführt hat, haben Personen aus dem rechtsextremistischen Milieu keinen Platz in den Kabinetten oder Büros der Bundesregierung. Sollte uns – Sie stellen das ja immer wieder in den Raum, ohne aber irgendeinen Namen oder einen Beleg zu nennen – irgendwo eine Tatsache bekannt werden, werden wir selbstverständlich umgehend entsprechende Konsequenzen ziehen. Im Übrigen wird, Bezug nehmend auf die Anregung, eine Sicherheitsüberprüfung für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kabinetten von Ministerien zu beantragen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, darauf verwiesen, dass eine solche standardmäßig erfolgt und natürlich auch vorgenommen wurde. So gesehen hätte das auch dort schon sichtbar werden müssen – das ist aus­drücklich nicht der Fall.

Zur Frage 6:

Wie der Herr Bundeskanzler ebenfalls bereits im Bundesrat erörtert hat, ist die Verga­be von Inseraten Entscheidung der einzelnen Ressorts. Schaltungen in extremisti­schen Publikationen lehnen wir als Bundesregierung ab. (Ruf bei der SPÖ: Warum gibt’s das dann? – Abg. Leichtfried: Warum machen Sie es dann?) – Wenn Sie einen Zwischenruf machen, dann gehe ich gerne darauf ein: Nicht jedes Medium, das Ihrer Gesinnung nicht entspricht, ist extremistisch. Auch das muss man einmal festhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Gerade die Presse- und Medienfreiheit ist Ihnen hoffentlich wirklich heilig (Abg. Leicht­fried: Ja! Dem Herrn Vilimsky auch? Oder?), und nicht nur dort, wo es sich um ein Me­dium handelt, das Ihrer Gesinnung entspricht.

Zu den Fragen 7 und 8:

Auf europäischer Ebene konnten unter dem österreichischen Ratsvorsitz verschie­denste Maßnahmen gesetzt werden, die jegliche Form von Extremismus verurteilt ha­ben und auch gegen jede Form von Extremismus gerichtet waren. Beispielsweise konnte eine Einigung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte er­reicht werden. Es ist uns ebenfalls gelungen, den gemeinsamen Kampf und die ent­schlossene Vorgehensweise gegen jede Form von Antisemitismus zu stärken. Dieser Fortschritt wurde durch eine Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats im Dezember 2018 auch manifestiert.

Die Institution des Europäischen Parlaments verkörpert die europäische liberale Demo­kratie und somit die demokratische Legitimität in der Europäischen Union. Es gilt da­her, demokratisch gewählten Parteien auch frei zu überlassen, sich im Europäischen Parlament in Fraktionen zusammenzuschließen. Dieser demokratische Prozess bildet einen wesentlichen Grundpfeiler unserer demokratischen Wertestruktur, die Sie hof­fentlich nicht infrage stellen.

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Pressefreiheit ist in Österreich als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert und stellt damit eine wesentliche Basis natürlich für unsere Demokratie und selbstver­ständlich auch insbesondere für unsere Politik dar. Pressefreiheit basiert auf der Mei­nungsfreiheit und gehört zu den höchsten Gütern der Demokratie. Es gehört zu unse­ren Pflichten als Demokraten, die freie Meinungsäußerung – ja, die passt einem viel­leicht nicht immer – selbstverständlich nicht nur zu schützen und hochzuhalten, son­dern es auch anzuprangern, wenn diese Freiheit Gefahr läuft, angegriffen zu werden.


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