Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 164

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das wissen wir selbst, das ist ausreichend dokumentiert. Ich wollte von Ihnen auch kei­ne Problembeschreibung haben, Herr Verkehrsminister, ich wollte von Ihnen problem­lösende Maßnahmen hinsichtlich Emissionen im Verkehrsbereich haben.

Schauen wir uns eine Kernpassage aus der Beantwortung der Fragen 1 bis 5 an, in der es um diese Sofortmaßnahmen geht. Da schreiben Sie uns: „Die nun zu erfolgende se­riöse Evaluierung der gesetzten Maßnahmen erfordert seine Zeit“ – ihre Zeit wohl – „und ist eine unabdingbare Voraussetzung für mögliche weitere Verhandlungen.“ – Na ja, dass die Evaluierungen seriös sein sollen, davon gehe ich wohl aus, sonst braucht man keine Evaluierungen zu machen.

Sie schreiben weiter: „Nach dieser Bewertung wird es die herausfordernde Aufgabe der Expertinnen und Experten aller am Prozess beteiligten Institutionen sein, für die politischen Entscheidungsträger Vorschläge für die notwendigen weiteren Schritte zur möglichen Umsetzung erforderlicher Sofortmaßnahmen vorzubereiten.“

Ja, jetzt stellt sich natürlich die Frage, und dahin gehend war ja auch die Anfrage ge­stellt, an welche Maßnahmen Sie denken. Mir ist schon klar, im Prozedere ist zunächst diese Evaluierung vorgesehen, dann sagen die Experten, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, und Sie entscheiden darüber. Es gibt aber beispielsweise den „Sach­standsbericht Mobilität“ des Umweltbundesamtes, da sitzen ja auch lauter Experten, die viel davon verstehen, dort werden 100 Maßnahmen genannt. Diese, Herr Minister; fallen nicht ausschließlich in Ihren Zuständigkeitsbereich, das ist schon richtig, aber aus diesen 100 Maßnahmen hätte es natürlich ein Potpourri von Maßnahmen gege­ben, die sehr wohl in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, und da hätte mich natürlich schon interessiert, welchen Maßnahmen Sie da nahetreten werden, denn dass es im Verkehrsbereich nicht fünf vor zwölf ist, sondern fünf nach zwölf, das wissen wir.

Meine Fragen an Sie: Sind diese Evaluierungen schon im Laufen? Welche Expertinnen und Experten, die Ihnen die Sofortmaßnahmen zusammenstellen werden, werden Sie heranziehen? Reicht es nicht, den Sachstandsbericht heranzuziehen? Wann werden wir erste substanzielle Schritte in Richtung einer Reduktion der Treibhausgase sehen?

Schamloser als Sie in dieser Anfragebeantwortung Ihre Untätigkeit offenlegen, geht es gar nicht mehr, Herr Minister. Wir wissen ja, dass in Ihrem Bereich bislang wenig pas­siert ist, dass sogar Kontraproduktives passiert ist, nämlich der Pilotversuch Tem­po 140. Auch dazu habe ich eine Frage gestellt, die Frage 9. Ich wollte von Ihnen wis­sen, ob Sie bereits vor Beginn der Testphase zu Tempo 140 wussten, dass die durch­schnittliche Geschwindigkeit auf dem dritten Fahrstreifen der Teststrecken bei über 140 km/h lag und ob das einen Einfluss auf Ihre Entscheidung für diesen Pilotversuch gehabt hat. – Und Sie, Herr Minister, antworten mir auf beide Fragen mit: „Nein.“

Das hat mich ehrlich gesagt schon verwundert. Warum hat mich das verwundert? – Es gibt ein Gutachten, und dieses Gutachten (ein Schriftstück in die Höhe haltend), nehme ich an, kennen Sie: ein Gutachten für die Asfinag, erstellt vom Ziviltechnikerbüro Nast Consulting. In diesem Gutachten ist auf Seite 13 nachzulesen, dass es sehr wohl Über­schreitungen des Tempolimits von 130 km/h gegeben hat, also auf den nunmehrigen Teststrecken Geschwindigkeiten von teilweise über 140, sogar 145 Kilometer pro Stun­de gefahren wurden.

Warum können Sie mir da, Herr Minister – das müssen Sie mir jetzt einmal erklären –, mit Nein antworten? Das Gutachten ist vom 30. Mai 2018. Wann ist der Testversuch auf den Pilotstrecken gestartet worden? – Im Juli 2018, Herr Minister. Also dieses Gut­achten war zeitlich eindeutig davor, daran können Sie nicht deuteln.

 


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