Jetzt kann man Sie natürlich fragen: Warum antworten Sie mir mit Nein? Ist Ihnen das völlig egal gewesen? – Mag sein. Oder haben Sie dieses Gutachten ausschließlich deshalb erstellen lassen, weil Sie es brauchen, um einen Testversuch zu einer Erhöhung von Tempo 130 zu machen, die im Verordnungswege geregelt werden kann? Wenn Sie – nach der Straßenverkehrsordnung – die Geschwindigkeit erhöhen wollen, dann brauchen Sie nämlich ein Verkehrsgutachten, das attestiert, dass dadurch der Verkehrsfluss begünstigt wird. Das steht auch in dem Gutachten drinnen – auch, sage ich –, aber es wird nicht begründet. Was ist denn das für ein Gutachten, Herr Minister? – Das ist ein Gefälligkeitsgutachten, nichts anderes. Ich habe mich bei Experten und Expertinnen der TU schlaugemacht, und die sagen, der Verkehrsfluss wird durch eine Erhöhung des Tempolimits nicht erhöht, ganz im Gegenteil.
Das ist ja höchst obskur, was Sie mir da geantwortet haben, und das schreit geradezu nach einer Erklärung. Lassen Sie sich, Herr Minister, gute Argumente einfallen!
Dann würde mich noch interessieren: Warum haben nicht Sie diese Studie beauftragt? Warum wurde diese Studie von der Asfinag beauftragt? Wie viel hat diese Studie gekostet? War das nicht verschwendetes Steuergeld? – All das sind Fragen, auf die ich von Ihnen gerne eine Antwort hätte.
Ich fasse zusammen: Diese Anfragebeantwortung zu einem der größten Klimasünderbereiche, dem Verkehrsbereich, bleibt inhaltlich extrem dürr, obwohl der Hut brennt. Noch einmal: Schamloser als mit dieser Anfragebeantwortung kann man seine eigene Untätigkeit nicht offenlegen.
Wenn Sie so weitermachen – das wissen Sie selber –, droht im Klimabereich ein Desaster. Es drohen Strafen in Milliardenhöhe, von 8 Milliarden Euro ist die Rede; und diese Strafen, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Österreichs zu zahlen haben werden, Herr Verkehrsminister, werden Sie, wenn Sie nicht demnächst tätig werden, zu verantworten haben. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)
17.51
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister, Sie wissen, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. Sie haben das Wort.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin, ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Ich darf aber zunächst auf das Gutachten eingehen: Herr Rossmann, Sie müssen wissen, dass es betreffend verkehrspolizeiliche Verordnungen auf Autobahnen eine übliche Vorgangsweise ist, dass Gutachten von der Asfinag beauftragt werden. Das ist in allen Bereichen so und war auch hier so; „Gefälligkeitsgutachten“ weise ich wirklich auf das Schärfste zurück. Der Sachverständige unterliegt auch in diesem Fall einer erhöhten Haftung, deswegen bitte ich, jetzt keine Vorwürfe zu tätigen, die unhaltbar, unrichtig sind. (Abg. Rossmann: Warum hat er es nicht begründet?) – Was meinen Sie mit „begründet“? (Abg. Rossmann: Dass der Verkehrsfluss erhöht wird, nur durch erhöhte Tempolimits ...!) – Es ist bei dieser Bestimmung das tatsächlich gefahrene Tempo kein Kriterium, sondern es geht um Fragen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und Fragen der Verkehrssicherheit, Herr Rossmann.
Zweitens: Sie haben nach der Durchschnittsgeschwindigkeit gefragt. Bitte verwechseln Sie v85, v95 nicht mit der Durchschnittsgeschwindigkeit! Das sind völlig unterschiedliche Zahlen. v85 heißt, dass 85 Prozent der Autofahrer eine Geschwindigkeit unter diesem Wert fahren, v95, dass 95 Prozent unter diesem Wert sind.
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