Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 179

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Wir haben also mit dem Nagoyaprotokoll ganz klar eine Säule, nämlich dort, wo es tatsächlich um Biopiraterie, um genetische Ressourcen gegangen ist; da beschließen wir heute einen Meilenstein der Weltgemeinschaft. Dort aber, wo wir in Österreich selbst Hand anlegen könnten, dort, wo wir tatsächlich Signale setzen könnten, wo wir einen Wandel zur Biodiversität im positiven Sinne erzielen könnten, da kommt von den Regierungsfraktionen nichts. Da bleibt die Mehrheit im Parlament stumm, und da wird nicht an die nächste Generation gedacht. Das muss sich ändern! – Vielen Dank. (Bei­fall bei den NEOS.)

18.45


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Köstinger zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Ministerin.


18.45.43

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit dem Bun­desgesetz zur Durchführung von Verpflichtungen aus dem Nagoyaprotokoll setzen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der bereits mehrmals angesprochenen interna­tionalen Verpflichtung. Österreich ist bereits seit Oktober 2018 Vertragspartei des Pro­tokolls. Die konkrete Umsetzung war noch ausständig.

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz werden diese Punkte nun für Österreich klar gere­gelt. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird die Aufgabe der zuständigen Behörde übernehmen. Wir können auch auf die Expertise des Umwelt­bundesamtes zurückgreifen, das betrifft insbesondere den Bereich der Kontrollen. Falls Sanktionen verhängt werden müssen, gelten die Bestimmungen des Verwaltungsstraf­gesetzes beziehungsweise des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Grundsätzlich ist zwischen dem Zugang zu genetischen Ressourcen in Österreich und dem Zugang zu genetischen Ressourcen durch österreichische Akteure in anderen Ländern zu unterscheiden. Der Zugang in Österreich bleibt weiterhin frei und wird nicht zusätzlich geregelt; es gelten aber beispielsweise Bestimmungen des Naturschutzge­setzes. Beim Zugang durch österreichische Akteure, beispielsweise Forschungsinstitu­te, Sammlungen, Firmen und dergleichen in anderen Ländern, die nach dem Nagoya­protokoll den Zugang regulieren, gilt: Die Bestimmungen und Voraussetzungen des Herkunftslandes müssen eingehalten werden. Die zuständige Behörde in Österreich muss das regelmäßig kontrollieren und bei Verstößen eben auch für etwaige Sanktio­nen sorgen.

Ich darf versichern, dass wir die Umsetzung, insbesondere auch diesen Bereich der Kontrollen, so schlank und ressourceneffizient wie möglich gestalten werden, damit es für Nutzer von genetischen Ressourcen zu keinem erheblichen Mehraufwand kommt. Wir werden als nächsten Schritt alle relevanten österreichischen Akteure zu einer Ar­beitsgruppe einladen und freuen uns über Vorschläge, wie wir die konkrete Umsetzung effizient und vor allem auch praxistauglich gestalten können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofen­auer. – Bitte.


18.48.10

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Zuseherinnen und Zuseher! „Dem Reiche der Natur und seiner Erforschung“


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