Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 188

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Begründung

Bereits im September 2018 tauchten in slowakischen Medien Berichte über massive Baumängel beim AKW Mochovce auf. Der italienische Maschinenbauingenieur Mario Zadra, der am Bau des Kraftwerks beteiligt war, sprach in einem Interview mit der slo­wakischen Zeitung „Sme“ davon, dass unqualifizierte Arbeiter Schweißarbeiten durch­geführt hätten und teils Genehmigungen fehlten. Es sei auch Druck ausgeübt worden, die Anlage so schnell wie möglich fertigzustellen, egal, ob alles funktioniere oder nicht. Die Schlampereien hätten „ernsthafte Konsequenzen für die Sicherheit des Kraft­werks“, meinte er. Die Betreiber wüssten davon, würden aber nichts unternehmen (Zu­sammenfassung des Interviews laut Die Presse, https://diepresse.com/home/ausland/welt/
5498182/
Slowakei_Massive-Baumaengel-beim-AKW-Mochovce)

Im April 2019 wurden in österreichischen Medien ähnliche Vorwürfe laut. Der Reaktor sei „so löchrig wie ein Schweizer Käse“, berichtete die Kronenzeitung unter Berufung auf einen Whistleblower. Einer der Gründe: Tausende Bohrungen an den Wänden, re­sultierend aus Arbeiten, die für die seismische Nachrüstung notwendig gewesen seien. (Quelle: https://www.krone.at/1895800)

Fakt ist: Was bisher an Sicherheitschecks und Überprüfungen am AKW Mochovce durchgeführt wurde, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ungenügend und garantiert die Sicherheit der Bevölkerung in der Umgebung des AKWs nicht – also auch nicht die der österreichischen Bevölkerung.

Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung für das mittlerweile 34 Jahre alte Kraftwerk von 2009 ist zwar gültig, aber es konnten in den bisherigen Kontakten mit dem Betreiber die folgenden technischen Adaptierungen nicht nachvollzogen werden. Zudem wurde die Prüfung 2010 einseitig beendet. Die österreichische Regierung hatte damals eine Protestnote deponiert. Eine Inbetriebnahme von Mochovce aufgrund alter Daten und einer technisch überholten, möglicherweise unvollständigen Prüfung wäre aber eine echte Bedrohung.

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hatte im Herbst 2018 in ihrer „Stellungnah­me über die Erfüllung der UVP-Bedingungen für das AKW Mochovce 3 und 4“ unter anderem festgestellt, dass die Umweltverträglichkeitserklärung von 2008 zum Teil des­halb vollkommen veraltet ist, „weil bei Fragen der Sicherheit Dokumente von 2003 an­geführt werden“.

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz hat bei ihrem letzten Zusammentreffen beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass die Bau­ausführung von Mochovce durch internationale Expertinnen und Experten überprüft werde, und dass ein erneutes Umweltverträglichkeitsverfahren unter Einbeziehung der österreichischen Öffentlichkeit eingefordert werde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tou­rismus, wird aufgefordert, vor der angekündigten Inbetriebnahme von Mochovce 3 und 4 im Rahmen einer außerordentlichen bilateralen Konsultation den Dialog mit der slowa­kischen Regierung und mit dem AKW-Betreiber zu suchen, sodass alle Dokumente über die zwischenzeitlichen Adaptierungen seit der Umweltverträglichkeitsprüfung von 2009 offengelegt werden. Zudem soll die Ministerin mit der slowakischen Regierung


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