Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 216

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macht, auf unterschiedlicher Ebene, nämlich bei einem Ministerium, auf Landesebene, in einer Gemeinde und bei einer Gesellschaft.

Es ging uns darum, noch einmal zu überprüfen, ob diese Meldeverpflichtungen eine Aussagekraft haben, wie ihnen nachgekommen wird, weil wir anlässlich der Meldung oder der Abfrage nicht prüfen können, wie das mit der Realität übereinstimmt.

Wir haben am Beispiel des Bildungsministeriums eine Diskrepanz zur Meldung in dem Jahr festgestellt, eine Diskrepanz hinsichtlich der gemeldeten und der tatsächlich ge­flossenen Zahlungen. Eine der Ursachen dafür, die wir gesehen haben, war unserer Meinung nach eine unklare Regelung im Gesetz. Das Bundeskanzleramt ist anderer Auffassung, aber Faktum ist, dass es eben unterschiedliche Auffassungen gibt, und das sollte man einer Klärung zuführen.

In Summe geht es darum, dass das Parteiengesetz 2012 stark dem Ziel der Transpa­renz und der Erhöhung der Transparenz verpflichtet war. Diese Abfrageverpflichtungen kommen dem nur unzureichend nach und in Wirklichkeit können wir nicht Rückschlüs­se über Art und Angemessenheit der Rechtsgeschäfte durchführen. Deshalb sind das Schwachstellen, die wir schon öfter aufgezeigt haben, und es liegt natürlich am Natio­nalrat, bei diesen Schwachstellen nachzubessern und dem Transparenzgedanken nach­zukommen.

Der zweite Bericht betrifft die Tochtergesellschaft der Bundestheater-Holding und von drei Bühnengesellschaften, die Art for Art Theaterservice GmbH. Die haben wir erstmals überprüft; im Jahr 1999 wurde sie gegründet. Es wurde schon besprochen, dass die Immobilientransaktionen ein Kritikpunkt waren, es ging um ein Volumen von 45,79 Millionen Euro – in Wirklichkeit wurden die natürlich getätigt –, und die Gewinne waren an den Bundestheaterkonzern auszuschütten. Die Art for Art trug damit we­sentlich zum wirtschaftlichen Überleben auch des Bundestheaterkonzerns bei. Einer­seits haben wir unzureichende Dokumentation sowie keine öffentliche Interessenten­suche festgestellt. Andererseits wiesen wir darauf hin, dass es eine Einmalaktion war.

Insgesamt wurde auch die sonstige wirtschaftliche Gebarung dieser Gesellschaft ge­prüft. Da haben wir insbesondere zwei Punkte kritisiert: Es gibt historisch gewachsene Situationen, Preisgestaltung der Art for Art und Personalaufwendungen. In der Preisgestaltung gibt es einen Teil, bei dem Leistungen die Kosten nicht deckten, und einen anderen Teil, bei dem die Leistungen die Kosten überdeckten. Bei den konzern­externen Aufträgen wurden bei 76 Prozent der Umsatzerlöse der Dekorationswerkstät­ten nicht kostendeckende Preise angeboten. Diesbezüglich verlangen wir kalkulatori­sche Grundlagen und kostenwahre Verrechnung.

Zum Personalaufwand: 11 Prozent des Personalaufwands sind auf gewisse Überzah­lungen, Belohnungen und Individualzulagen zurückzuführen, dafür muss es natürlich Kriterien geben. Es gibt auch Theaterferien, die sich auf die Produktionskosten und auf die Kostensituation natürlich gleichfalls nicht positiv auswirken.

Compliance wurde angesprochen – Interessenkonflikte mit dem Leiter der Dekorations­werkstatt.

Was den ORF betrifft, war das eine Follow-up-Überprüfung einer Prüfung aus dem Jahr 2015. Ich weise darauf hin, dass es auch ein Nachfrageverfahren dazu gibt, das ebenfalls auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist. Zwei Punkte sind offen: dass regelmäßig – wie in unseren Empfehlungen – die Produktionskosten der Sendungen „Bundesland heute“ evaluiert werden sollten. Da gibt es sehr unterschiedliche Einfluss­faktoren, einerseits die Kostenunterschiede bei der Produktion und andererseits auch die Erfolgskennzahlen, das sind der Marktanteil und die Durchschnittsreichweite; und das Thema der technischen Leiterinnen und Leiter, auch diese Empfehlung, ist noch offen, also wie man da Synergien ausschöpfen kann.

 


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